Bistum Münster leitet kirchenrechtliche Voruntersuchung ein

Staatsanwaltschaft Münster ermittelt nicht gegen Dompropst Kurt Schulte

  • Gegen den Münsteraner Dompropst und Offizial Kurt Schulte wird es keine Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Münster geben.
  • Wegen des Vorwurfs von grenzverletzenden, unangemessenen Verhalten soll nun eine kirchenrechtliche Voruntersuchung beginnen.
  • Dies teilte das Bistum Münster am Donnerstagmorgen mit.

Anzeige

Gegen den wegen des Vorwurfs von grenzüberschreitenden, unangemessenen Verhalten beurlaubten Offizial und Dompropst Kurt Schulte wird es keine Ermittlungen seitens der Staatsanwaltschaft Münster geben. Das teilte das Bistum Münster am Donnerstagmorgen mit. Es habe sich kein strafrechtlich relevantes Verhalten ergeben. Eine kirchenrechtliche Voruntersuchung werde nun durchgeführt.

Aufgrund der hervorgehobenen Stellung von Schulte solle der Voruntersuchungsführer eine notwendige maximale Distanz zum Bistum Münster haben, erklärt Interventionsbeauftragter Peter Frings auf Nachfrage von „Kirche-und-Leben.de“. Dieser Ermittler sei unabhängig in seinem Handeln, werde die vorhandenen Materialien und Akten sichten und gegebenenfalls Zeugen befragen, so Frings.

Schulte seit 24. Juni beurlaubt

Diese Voruntersuchung solle zügig erfolgen. An deren Ende würden ein Schlussbericht und eine Schlussbewertung des Voruntersuchungsführers stehen. Diese würden auch kirchenrechtlich betrachtet. Eine Meldung an den Vatikan werde, so Frings, im Anschluss erfolgen.

Kurt Schulte ist Leiter des Kirchengerichts des Bistums Münster und Dompropst in Münster. Bischof Felix Genn hat ihn am 24. Juni von diesen Ämtern beurlaubt und den Sachverhalt an die Staatsanwaltschaft Münster gemeldet.

Anzeige