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Kardinal (lat. cardo = Türangel) ist ein vom Papst verliehener Titel, der den Träger zur Papstwahl berechtigt und ihn zur besonderen Mitverantwortung an der Gesamtleitung der Kirche verpflichtet.
Vornehmste Aufgabe der Kardinäle ist die Wahl des Papstes. Wahlberechtigt sind jedoch nur jene Kardinäle, die jünger als 80 Jahre sind.
Durch die Ernennung zum Kardinal werden die Verdienste eines Bischofs oder eines Mitglieds der Päpstlichen Kurie gewürdigt. In vielen Fällen ist ein bedeutender Bischofssitz traditionell mit der Kardinalswürde verbunden; in Deutschland beispielsweise Köln und München und seit der Einigung auch wieder Berlin.
Ein Kardinal braucht nach dem Kirchenrecht lediglich zum Priester geweiht zu sein und soll sich „in Glaube, Sitte, Frömmigkeit sowie durch Klugheit in Verwaltungsangelegenheiten“ auszeichnen. Wer Kardinal wird, bestimmt allein der Papst – ohne Mitwirkung der Bistümer. In der Regel ernennt ein Papst mehrmals während seines Pontifikats mehrere Kardinäle auf einmal.
Ursprünglich stand das Wort Kardinal für einen an einer Hauptkirche - auch außerhalb Roms - tätigen Geistlichen, später dann für den Vorsteher einer römischen Kirche. In dieser Tradition und um seine Verbundenheit mit dem Heiligen Stuhl deutlich zu machen, hat jeder Kardinal in Rom eine Titelkirche. Die Zahl der wahlberechtigten Kardinäle ist auf höchstens 120 beschränkt.