Vatikan plant drei parallele Beratungsprozesse

Weltsynode: So geht es bis Oktober 2024 weiter – auch in den Bistümern

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Die katholische Weltsynode soll im Oktober in Rom zu Beschlüssen kommen. Zuvor soll der Schlussbericht der Versammlung von Oktober 2023 beraten werden – in zwei Prozessen in den Bistümern und in Arbeitsgruppen in Rom.

Der Vatikan hat den Fahrplan für weitere Schritte der Weltsynode der katholischen Kirche veröffentlicht. Der Prozess soll laut Generalsekretariat der Synode in drei parallelen Beratungssträngen organisiert werden.

Die rund 3.000 Diözesanbischöfe weltweit werden aufgefordert, auf Grundlage des „Syntheseberichts“ der Versammlung vom Oktober eine weitere Phase der Konsultation zu organisieren. Im Kern geht es darum, Vorschläge zu machen, wie die Kirche ihren missionarischen Auftrag besser und in synodaler Weise erfüllen kann. Der Prozess soll von den jeweiligen Bischofskonferenzen begleitet und gebündelt werden.

Beratung in den Bistümern

Dabei gelte es, „Personen und Gruppen einzubeziehen, die eine Vielfalt von Erfahrungen, Fähigkeiten, Charismen und Diensten innerhalb des Volkes Gottes zum Ausdruck bringen“, so das Sekretariat. Unter anderem zur Mitarbeit eingeladen werden sollen Theologen, Kirchenrechtler und akademische Einrichtungen, die sich mit dem Thema befassen.

Wie die Befassung in jedem Bistum aussieht, bleibt den Ortskirchen überlassen. Sie sollten „die geeignetsten Initiativen fördern, um das ganze Volk Gottes einzubeziehen (Bildungsaktivitäten, theologische Vertiefungen, Feiern in einem synodalen Stil, Konsultationen an der Basis, Anhörung von Minderheiten und Gruppen, die in Armut und sozialer Marginalität leben, Räume, in denen kontroverse Themen behandelt werden können, usw.)“.

Auch Bistums-Basis soll beraten – darunter Laien

Die nationalen Bischofskonferenzen sollen von den Bistums-Beratungen eine Zusammenfassung von maximal acht Seiten erstellen, die bis zum 15. Mai an das Synodensekretariat geschickt werden muss.

Parallel dazu soll es einen weiteren synodalen Prozess an der Kirchen-Basis der einzelnen Ortskirchen geben. Daran sollen sich auch Orden, geistliche Gemeinschaften und Laienvereinigungen beteiligen. Aus diesen Prozessen kann jede einzelne Ortskirche bis Mitte Mai einen Erfahrungsbericht von maximal zwei Seiten nach Rom schicken.

Internationale Expertengruppen

Schließlich wird es einen gesonderten Beratungsprozess zu theologischen und kirchenrechtlichen Grundsatzfragen geben. Diese hatten sich während der ersten Beratungsphase auf kontinentaler und auf Weltebene herauskristallisiert.

Dazu schreibt das Sekretariat: „Es handelt sich um Fragen von großer Tragweite, von denen einige auf der Ebene der gesamten Kirche in Zusammenarbeit mit der Römischen Kurie behandelt werden müssen.“ Dazu zählen Vorüberlegungen zur Reform des Kirchenrechts, der Priesterausbildung, der Stellung der Ordensleute und des Zugangs von Frauen zum Diakonat.

Über die Gruppen entscheidet der Papst

Die Fragestellungen sollen in den kommenden Wochen dem Papst vorgelegt werden, der entscheidet, welche davon weiter zu verfolgen sind. Er werde sie dann an „synodale Arbeitsgruppen“ weiterleiten, in denen Experten von allen Kontinenten und Vertreter der Kurie zusammensitzen. Ergebnisse dieser Arbeitsgruppen sollen der Synodalversammlung im Oktober zur Beratung vorliegen.

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