Leiter der Hauptabteilung Seelsorge-Personal im Bistum Münster im Interview

Zahlt das Bistum ausgeschiedenen Priestern weiter Geld, Herr Render?

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Erhalten Priester, die um ihre Entpflichtung bitten und möglicherweise den Beruf wechseln, eigentlich noch finanzielle Leistungen vom Bistum Münster? Und wie viele Geistliche haben überhaupt in den vergangenen Jahren ihren Beruf aufgegeben? Antworten von Karl Render, Leiter der Hauptabteilung Seelsorge-Personal im Bischöflichen Generalvikariat Münster.

Herr Render, wie viele Priester des Bistums Münster haben seit 2002 und seit 2012 um Entpflichtung aus dem Dienst des Bistums Münster gebeten?

Von 2002 bis 2012 waren das 14 Personen, seit 2012 bis heute elf.

Nach unseren Recherchen sind derzeit sechs ehemals zum Bistum Münster gehörende Priester als Priester der altkatholischen Kirche tätig. Wie viele ehemalige Bistums-Priester sind laut Ihren Daten zu anderen christlichen Konfessionen konvertiert, wie viele insgesamt zur altkatholischen Kirche?

Das wissen wir nicht, weil es hierüber natürlich auch keine Mitteilungspflicht gibt. Wenn ein Priester den Bischof um Entpflichtung bittet, ist dies erst einmal maßgeblich. Wohin er dann beruflich wechselt, wird von uns nicht nachgehalten. Ich war etwas überrascht, dass Sie von sechs altkatholischen Priestern aus unserem Bistum wissen. Mir persönlich ist nur einer bekannt, was aber nicht ausschließt, dass es sechs altkatholische Priester gibt.

Erhält ein Priester nach seinem Ausscheiden aus der Dienstgemeinschaft irgendeine finanzielle Unterstützung? Wenn ja, in welcher Höhe?

Sollte er nach seinem Ausscheiden nicht direkt einer Erwerbstätigkeit nachgehen, zahlt das Bistum ihm drei Monate lang jeweils maximal 2.500 Euro als sogenanntes Übergangsgeld. Sie müssen ja auch bedenken, dass Priester in einer Art Beamtenverhältnis tätig und damit nicht arbeitslosenversicherungspflichtig waren. Daher haben sie auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Aber gibt es nicht eine gewisse moralische Verpflichtung des Bistums gegenüber diesen Personen? Sonst wird ja auch auf die besondere, auch sakramental begründete mitbrüderliche Verbundenheit zwischen Bischof und Priestern hingewiesen …

Für gewöhnlich bitten Priester erst dann um die endgültige Entpflichtung, wenn ihre weitere Zukunft mit Blick auf Beruf und Einkommen geklärt ist. In der Regel ist dies ja auch keine spontane Entscheidung. Viele Priester sind im Vorfeld einen längeren, persönlichen Klärungsprozess gegangen.

Behält ein entpflichteter Priester seine Ansprüche hinsichtlich der Pensionszahlung? Wenn ja, in welcher Höhe?

Er verliert seine Ansprüche auf die Pension, aber das Bistum ist verpflichtet, ihn in der gesetzlichen Rentenversicherung, mit dem vorgeschriebenen Arbeitgeberanteil, nachzuversichern. Hierfür gibt es festgelegte Kriterien, auch von Seiten der Rentenversicherung.

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