Eine solche Hilfe sei laut Berufsordnung "keine ärztliche Aufgabe"

Ärztevertreter: Zur Suizid-Beihilfe sind wir nicht verpflichtet

  • Ärztevertreter wehren sich gegen die Erwartung, Beihilfe zum Suizid leisten zu müssen.
  • "Klar ist, dass niemand verpflichtet ist, Suizidhilfe zu leisten", sagte der Vorsitzende des Berufsordnungsausschusses der Bundesärztekammer, Wolfgang Miller.
  • Allerdings würden die vorliegenden Gesetzentwürfe "eine entsprechende Erwartung an uns" beinhalten.

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Ärztevertreter wehren sich gegen die Erwartung, Beihilfe zum Suizid leisten zu müssen. "Klar ist, dass niemand verpflichtet ist, Suizidhilfe zu leisten - aber die Gesetzentwürfe beinhalten eine entsprechende Erwartung an uns. Wenn ihr nicht genügend Ärztinnen und Ärzte nachkommen, öffnet dies den Weg für Sterbehilfevereine", sagte der Vorsitzende des Berufsordnungsausschusses der Bundesärztekammer, Wolfgang Miller, dem "Deutschen Ärzteblatt".

Er sehe mit Sorge, dass es "am Ende darauf hinausläuft, dass wir als Ärztinnen und Ärzte diejenigen sind, auf welche der Suizidwillige angewiesen ist, wenn er das tödliche Medikament erhalten will", so der Mediziner, der auch Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg ist. "Das widerspricht unserer Berufsordnung, aus der sich ableiten lässt, dass die Hilfe beim Suizid keine ärztliche Aufgabe ist."

"Alle Gesetzentwürfe sollten noch überarbeitet werden"

Mit Blick auf drei vorliegende Gesetzentwürfe zur Regelung der Suizidbeihilfe sagte Miller, Ärzte seien sich mit den meisten Kritikern einig, dass bei allen Entwürfen noch grundlegende Überarbeitungen erfolgen sollten. "Ob am Ende einer der Entwürfe oder ein aus den Entwürfen von Künast und Helling-Plahr entwickelter neuer Entwurf überhaupt eine parlamentarische Mehrheit findet, ist zurzeit völlig offen. Im März oder April werden wir dazu vermutlich mehr wissen."

Das Bundesverfassungsgericht hatte das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt. Zugleich formulierten die Richter ein Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben, unabhängig von Alter oder Krankheit. Dazu könne die Hilfe Dritter in Anspruch genommen werden. Damit haben sie grundsätzlich die Tätigkeit von Sterbehilfe-Vereinen zugelassen.

Stand der Dinge im Bundestag

Derzeit liegen im Bundestag drei Gesetzentwürfe vor, die einen Missbrauch von Suizidbeihilfe verhindern und garantieren sollen, dass Suizidwillige eine selbstbestimmte, freie Entscheidung treffen. Vorgesehen sind unter anderem Beratungspflichten und Wartefristen. Eine Erste Lesung und Anhörungen haben bereits stattgefunden.

Haben Sie Suizidgedanken? Hier gibt es Hilfe
Menschen mit Suizidgedanken können sich an die Telefonseelsorge wenden. Sie ist unter den Rufnummern 0800 / 111 0 111 und 0800 / 111 0 222 täglich rund um die Uhr erreichbar, berät kostenfrei und anonym. Der Anruf findet sich weder auf der Telefonrechnung noch in der Übersicht der Telefonverbindungen wieder. Es gibt auch eine E-Mail-Beratung. Sie läuft über die Internetseite der Telefonseelsorge und ist daher nicht in Ihren digitalen Postfächern zu finden. Hier geht es zur Telefonseelsorge.

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