Themenwoche „Assistierter Suizid“ (3) - mit Boris Krause von der Caritas

Wie gehen kirchliche Einrichtungen mit Sterbewünschen um, Herr Krause?

Anzeige

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 ist die gesellschaftliche Debatte um den assistierten Suizid neu entflammt. Auch die Kirche positioniert sich. Innerhalb von Caritas-Einrichtungen wächst Klärungsbedarf. Boris Krause ist theologischer Referent beim Diözesancaritas-Verband im Bistum Münster. Er hört von Mitarbeitenden oft die Frage, wie sie sich bei Sterbewünschen von Patienten, Gästen und Bewohnern verhalten sollen.

Herr Krause, assistierter Suizid – wo stehen wir gerade politisch und juristisch?

Manche sehen eine Grauzone, für andere ist die Lage klar: Der Paragraf 217 des Strafgesetzbuches ist gefallen. Demnach hat jeder Mensch, der eine freiverantwortliche Entscheidung treffen kann, das Recht auf selbstbestimmtes Sterben und damit auch das Recht der Inanspruchnahme der freiwilligen Hilfe von Dritten. Im Vergleich zu anderen Ländern ist das derzeit mit die liberalste Regelung. Die Unterstützung bei Selbsttötungen ist nun nicht einmal daran gebunden, dass jemand eine Krankheit hat, auch nicht an das Lebensalter. Es geht in Deutschland also nicht mehr darum, ob Suizide unterstützt werden dürfen, sondern wie die handelnden Akteure damit umgehen – ob im privaten Bereich oder in Pflegeeinrichtungen. Der Gesetzgeber fühlt sich aber verpflichtet, konkretere Regelungen zu finden. Es gibt drei Gesetzesentwürfe, die derzeit diskutiert werden.

Welche Position nimmt die katholische Kirche ein?

Die katholische Kirche hebt besonders den Lebensschutz hervor. Ihrem Glauben zufolge hat der Mensch das Leben von Gott als Gabe erhalten. Demnach hat er auch eine Verpflichtung, Leben zu erhalten, wenn auch nicht um jeden Preis, etwa durch künstliche Lebensverlängerung. Selbstverständlich ist aber auch der Wille von Klienten in der Arbeit katholischer Einrichtungen leitend, Selbstbestimmung ist hier zunächst das zentrale Prinzip.

Konkret: In einer katholischen Einrichtung wird der Sterbewunsch an eine Pflegekraft herangetragen. Darf sie assistieren oder nicht?

Die Unterstützung bei einer Selbsttötung ist nicht Ausdruck von Lebensschutz, klar. Doch simple Verbote werden der Sache nicht gerecht. Klienten am Lebensende können einen hohen Leidensdruck haben. Mitarbeitende lindern so gut wie möglich Beschwerden, sie begleiten und ermutigen. Dabei sollte man sie unterstützen und offen über innere Konflikte reden. Gleichzeitig muss das Leitbild einer Einrichtung klar sein. Wenn es explizit beinhaltet, bei Selbsttötungen nicht mitwirken zu wollen, ist das legitim. Es sollte dann aber auch enthalten, Klienten mit Sterbewünschen nicht allein zu lassen.

Können kirchliche Einrichtungen dieses Profil halten, wenn der assistierte Suizid in der Gesellschaft immer mehr anerkannt wird?

Kirche muss da einen Schritt weiter gehen. Wenn wir Lebensschutz fordern, dann müssen das vor Ort ja Mitarbeitende tagtäglich umsetzen. Die Begleitung von Menschen mit Sterbewünschen braucht Kapazitäten, um ihnen mit palliativer Versorgung, therapeutischer Unterstützung und menschlicher Nähe zur Seite zu stehen. Einsamkeit vor allem im Alter wird zu einer großen Herausforderung. Allerdings stehen unsere Einrichtungen und Dienste unter Druck.

Ist das auch eine Chance, sich mit diesem Profil gegenüber nichtkirchlichen Einrichtungen zu profilieren?

Grundsätzlich ist Lebensschutz kein exklusiver Standpunkt der Kirche, er ist ja auch verfassungsrechtlich verankert. Es gerät gegenwärtig allerdings in die Defensive. Es ist aus meiner Sicht wertvoll, dass es mit den Kirchen eine Stimme gibt, die daran erinnert, dass Lebensschutz und Selbstbestimmung in einer Balance stehen sollen. Eine Pflegeeinrichtung, in der die Unterstützung von Selbsttötungen am Lebensende von Menschen zur Kultur gehört, wirkt anders auf die dort lebenden und arbeitenden Menschen als eine, wo dies nicht der Fall ist. Für unsere Einrichtungen gilt, dass für niemanden ein Druck aufkommen soll, sich rechtfertigen zu müssen, wenn er sich für Lebenserhalt entscheidet. Wenn eine Einrichtung dadurch für einen Teil von Menschen attraktiver wird, ist das begrüßenswert, aber allenfalls eine Nebensache. Es wird auch viele Menschen geben, für die eine katholische Einrichtung dann nicht infrage käme.

Wie müssen die Mitarbeitenden in kirchlichen Einrichtungen konkret mit Sterbewünschen umgehen?

Der erste Schritt ist das offene Sprechen darüber. Auch um die Sorge zu nehmen, dass bestimmte Entscheidungswege tabuisiert sind. Denn etwas sehr Wichtiges für einen Menschen, der leidet und keinen Ausweg aus seiner Situation sieht, ist das Gefühl, dass er darüber reden kann. Es darf also kein rigoroses „Nein, so was kennen wir nicht“ geben. Ein unbefangenes Sprechen über Sterbewünsche kann letztlich lebensschützend wirken.

Heuchelt man den Menschen damit nicht vor, dass der Suizid dann doch auch ein möglicher Weg in der katholischen Einrichtung wäre?

Darum darf es nicht gehen. Wir müssen unseren Standpunkt erklären und kommunizieren. Der Ansatz ist ein anderer: Wir machen deutlich, dass wir das uns Mögliche in die Waagschale werfen, um der Hoffnungslosigkeit eines Menschen etwas entgegenzusetzen. Damit verbunden ist automatisch das Signal, dass über Sterbewünsche offen gesprochen werden kann. Sterbewünsche sind ja nichts Ungewöhnliches in bestimmten Lebenslagen. Wenn wir alles ermöglicht haben und ein Mensch sich dann dennoch gegen das Leben entscheidet, ist das zu respektieren. Im Vorfeld sollte nur transparent gemacht worden sein, wie eine katholische Einrichtung dann konkret weiter verfährt. Eine Verlegung in eine andere Einrichtung ist eine Option, was die Sache für alle Beteiligten aber nicht einfacher macht.

Gelingt in den Einrichtungen eine solche Positionierung bereits?

Das hängt von der Auseinandersetzung vor Ort ab. Denn es gibt in den Dienstgemeinschaften oft eine Vielstimmigkeit und unterschiedliche Bewertungen. In manch einer Leidenssituation eines Menschen kann eine vorzeitige Lebensbeendigung als Erlösung erscheinen. Das ist ja zunächst Ausdruck von Empathie, Leidensfreiheit ist ein hoher Wert. Da sind Konflikte vorprogrammiert, auch die katholische Position ist herausfordernd. Was den Stand der Positionierungsarbeit betrifft, wäre ich zurückhaltend. Aktuell wird vor allem auf politischer und verbandlicher Ebene diskutiert. In den Einrichtungen ist dies sicherlich nicht in dem Maße der Fall. Zwar berichten Mitarbeitende etwa der Palliativversorgung vermehrt, ab und an konkretere Anfragen von Klienten zu erhalten, als in früheren Zeiten. Dies bleibt aber die Ausnahme.

Wie ist es zu schaffen, die Mitarbeitenden vor Ort damit nicht zu überlasten?

Dienlich ist neben der offenen Gesprächskultur die Unterstützung etwa durch Schulungen. Wenn wir Leben schützen wollen, müssen wir Mitarbeitende stärken – ganz unabhängig von den politischen und rechtlichen Modellen, die es geben wird. Da sind drei Dinge wichtig: Dienlich ist Hintergrundwissen, zum Beispiel, dass Suizide häufig mit psychischen Erkrankungen einhergehen. Wichtig ist zudem die Kommunikation am Lebensende. Ein Mensch in einer suizidalen Krise öffnet sich eher, wenn er das Gefühl hat, sein Gegenüber nicht zu belasten. Souveränität im Gespräch kann man einüben. Und schließlich geht es um persönliche Haltung in einer existenziellen Frage. Auch an ihr lässt sich arbeiten.

Haben Sie Suizidgedanken? Hier gibt es Hilfe
Menschen mit Suizidgedanken können sich an die Telefonseelsorge wenden. Sie ist unter den Rufnummern 0800 / 111 0 111 und 0800 / 111 0 222 täglich rund um die Uhr erreichbar, berät kostenfrei und anonym. Der Anruf findet sich weder auf der Telefonrechnung noch in der Übersicht der Telefonverbindungen wieder. Es gibt auch eine E-Mail-Beratung. Sie läuft über die Internetseite der Telefonseelsorge und ist daher nicht in Ihren digitalen Postfächern zu finden. Hier geht es zur Telefonseelsorge.

Anzeige