Münsteraner Weihbischof für mehr "Ermutigung zum Leben"

Zekorn: Einrichtungen brauchen das Recht, Suizid-Beihilfe nicht zu dulden

  • Münsters Weihbischof Stefan Zekorn fordert gesetzliche Regeln, damit ein assistierter Suizid in entsprechenden Einrichtungen nicht geduldet werden muss.
  • Hintergrund ist die im Juli anstehende Entscheidung des Bundestags dazu.
  • Zekorn betonte, es gelte, Suizidwünsche zu vermeiden oder, wo sie aufkommen, die Betroffenen zum Leben zu ermutigen.

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Münsters Weihbischof Stefan Zekorn fordert gesetzliche Regeln, damit ein assistierter Suizid in entsprechenden Einrichtungen nicht geduldet werden muss. Zudem sollten Menschen in schwierigen Lebenssituationen "die Möglichkeit haben, nicht mit Suizidassistenz konfrontiert zu werden. Zekorn äußerte sich nach Angaben der Bischöflichen Pressestelle bei einem Besuch des Hospizes "Anna Katharina" in Dülmen.

Hintergrund ist die für die erste Juli-Woche geplante Abstimmung des Bundestags über eine Regelung zum assistierten Suizid. Dafür liegen zwei konkurrierende Vorschläge vor. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2020 ein pauschales Verbot der organisierten Suizidassistenz gekippt. Es urteilte, das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließe das Recht ein, sich das Leben zu nehmen und dabei die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Seitdem wird um eine Neuregelung gerungen und damit auch die Frage, ob Regeln zur Suizidassistenz per Strafrecht sanktioniert werden können oder nicht.

Appell an Politik: Selbstbestimmung schützen

Zekorn appelliert an Politikerinnen und Politiker, sich für eine intensive Beratung und Begleitung Schwerstkranker stark zu machen. Diese sei dringend erforderlich, „um die Selbstbestimmung verletzlicher Personen zu schützen“, erklärte Zekorn.

Laut Untersuchungen im In- und Ausland sei der Grund für den Wunsch nach einem assistierten Suizid oft die Sorge, Angehörigen nicht zur Last zu fallen. Um eine wirkliche Freiheit der Entscheidung zu sichern, sei daher eine verpflichtende Einbindung psychologisch oder psychotherapeutisch geschulter Ärztinnen und Ärzte notwendig.

"Freiheitsrecht, das Weiterleben nicht begründen zu müssen"

Außerdem änderten sich bei vielen Betroffenen Empfinden und daher der Wille im Laufe der Erkrankung, erklärt Zekorn mit Verweis auf seelsorgliche Erfahrung: „Nicht wenige empfinden das Leben entgegen den eigenen Erwartungen auch mit Einschränkungen als lebenswert.“ Insofern habe Palliativmedizin eine wichtige suizidpräventive Wirkung und diene so dem vom Bundesverfassungsgericht gebotenen Lebensschutz.

Der Weihbischof fordert zudem sichere Räume für eine Entscheidung: „Es ist ein fundamentales Freiheitsrecht, das eigene Leben und Weiterleben-wollen nicht begründen zu müssen.“ Es gelte gesamtgesellschaftlich, Suizidwünsche zu vermeiden oder, wo sie aufkommen, die Betroffenen zum Leben zu ermutigen und sie zu stärken: „Wir müssen überlegen, wie wir helfen können, dass der Mensch sein Leidensproblem bewältigen kann.“

Haben Sie Suizidgedanken? Hier gibt es Hilfe
Menschen mit Suizidgedanken können sich an die Telefonseelsorge wenden. Sie ist unter den Rufnummern 0800 / 111 0 111 und 0800 / 111 0 222 täglich rund um die Uhr erreichbar, berät kostenfrei und anonym. Der Anruf findet sich weder auf der Telefonrechnung noch in der Übersicht der Telefonverbindungen wieder. Es gibt auch eine E-Mail-Beratung. Sie läuft über die Internetseite der Telefonseelsorge und ist daher nicht in Ihren digitalen Postfächern zu finden. Hier geht es zur Telefonseelsorge.

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