Erklärungen der EKD und des Präsidenten des Diakonischen Werks

Beihilfe zum Suizid: Die Positionen der evangelischen Kirche

  • Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) plädiert für einen Rechtsrahmen, um Suizidbeihilfe in Härtefällen zu ermöglichen.
  • Der Präsident des Diakonischen Werks, Ulrich Lilie, warnte, eine gesetzliche Regelung dürfe nicht zur Normalisierung des assistierten Suizids führen.
  • In der kommenden Woche soll der Bundestag entscheiden.

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Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) plädiert für einen Rechtsrahmen, um Suizidbeihilfe in Härtefällen zu ermöglichen. Es dürfe nicht zur gesellschaftlichen Normalität werden, sich selbst zu töten oder anderen dabei zu helfen, so eine Erklärung der EKD. Wenn aber in einer Grenzsituation die Entscheidung für einen assistierten Suizid getroffen sei, müsse dies im Rahmen des Rechts ermöglicht werden.

Regeln seien auf das Ziel auszurichten, „die Freiheit und Verantwortung des Individuums zu stärken und zu schützen“, so die Erklärung. „Dazu gehört, dass jedes Einwirken auf die Entscheidung eines Menschen, das ihn zu einem Suizid drängt, und ein entsprechendes gesellschaftliches Klima verhindert bzw. vermieden werden müssen.“

„Verbesserungen bei der Prävention“

Rechtliche Regelungen könnten die Vielschichtigkeit möglicher Suizid-Gründe nicht vollständig erfassen. „Es ist deshalb darauf zu achten, dass sie Spielraum lassen – gerade aus Achtung vor dem einzelnen Leben –, dem jeweiligen Menschen in seiner individuellen Situation gerecht zu werden.“

Die EKD betont, weder Personen noch Institutionen dürften zur Suizidbeihilfe verpflichtet werden. Zuallererst brauche es Verbesserungen bei der Suizidprävention und der palliativen Begleitung von schwer kranken Menschen und Sterbenden.

„Paradoxer Effekt der Normalisierung“

Auch der Präsident des Diakonischen Werks, Ulrich Lilie, warnte, eine gesetzliche Regelung dürfe nicht zur Normalisierung des assistierten Suizids führen. Der Aufbau eines Beratungs- und Begutachtungssystems habe auch den paradoxen Effekt, dass Normalisierung eintrete: „Wir legalisieren also etwas, das wir als Gesellschaft gerade nicht als Normalität wollen sollten.“

Indirekt wendet sich Lilie damit gegen beide Gesetzentwürfe, die der Bundestag am kommenden Donnerstag debattieren soll. Sie sehen unterschiedlich strenge Verfahren für die Abgabe tödlich wirkender Mittel zum Zweck der Selbsttötung vor. Ein liberaler Entwurf ist stärker darauf angelegt, Suizid zu ermöglichen. Das andere Gesetz stellt den Schutz vor Missbrauch in den Vordergrund.

Die katholische Position

Für die katholische Kirche hatte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, erklärt: „Die katholische Kirche lehnt alle Formen der aktiven Sterbehilfe und der Beihilfe zur Selbsttötung ab.“ Die Gesellschaft dürfe auch nicht zulassen, dass der künstlich herbeigeführte Tod in der Endphase eines Lebens zu einer ärztlichen Dienstleistung werde.

„Eine gesetzliche Regelung, die derartige Angebote duldet, würde den inneren und äußeren Druck auf alle Alten, Schwerkranken und Pflegebedürftigen erhöhen, hiervon Gebrauch zu machen – um keine Last für Angehörige zu sein.“ Der Staat ermögliche ein würdevolles Sterben, wenn er die flächendeckende medizinische und pflegerische Begleitung Schwerstkranker und Sterbender fördere.

Haben Sie Suizidgedanken? Hier gibt es Hilfe
Menschen mit Suizidgedanken können sich an die Telefonseelsorge wenden. Sie ist unter den Rufnummern 0800 / 111 0 111 und 0800 / 111 0 222 täglich rund um die Uhr erreichbar, berät kostenfrei und anonym. Der Anruf findet sich weder auf der Telefonrechnung noch in der Übersicht der Telefonverbindungen wieder. Es gibt auch eine E-Mail-Beratung. Sie läuft über die Internetseite der Telefonseelsorge und ist daher nicht in Ihren digitalen Postfächern zu finden. Hier geht es zur Telefonseelsorge.

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