"Durch Beratung und zeitliche Fristen Bremsen einbauen"

Hospizverband: Suizidbeihilfe braucht gesetzliche Leitplanken

  • Der Deutsche Hospiz- und Palliativverband spricht sich für gesetzliche Leitplanken bei der Suizidbeihilfe aus.
  • Der Verbandsvorsitzende Winfried Hardinghaus fordert, durch Beratung und zeitliche Fristen "Bremsen" einzubauen.
  • Derzeit liegen im Bundestag drei Gesetzentwürfe vor.

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In der Debatte um die Beihilfe zur Selbsttötung spricht sich der Deutsche Hospiz- und Palliativverband für gesetzliche Leitplanken bei der Suizidbeihilfe aus. "Ich finde, wir sollten zumindest versuchen, durch Beratung und zeitliche Fristen Hilfe anzubieten und Bremsen einzubauen", sagte der Vorsitzende Winfried Hardinghaus der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).

Der Palliativmediziner widersprach damit mehreren Ethikexperten, die sich gegen eine weitere gesetzliche Regelung der Beihilfe zur Selbsttötung gewandt hatten. Unter anderem der frühere Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Peter Dabrock, und die Palliativmedizinerin Claudia Bausewein hatten erklärt, keiner der drei dem Bundestag vorliegenden Gesetzentwürfe helfe Menschen, die einen Suizid erwägen, in ihrer existenziell schwierigen Lage.

Drei Gesetzentwürfe liegen vor

Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt. Zugleich formulierten die Karlsruher Richter ein Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben unabhängig von Alter oder Krankheit. Dazu könne auch die Hilfe Dritter in Anspruch genommen werden. Derzeit liegen im Bundestag drei Gesetzentwürfe vor, die einen Missbrauch von Suizidbeihilfe verhindern und garantieren sollen, dass Suizidwillige eine selbstbestimmte und freie Entscheidung treffen.

Hardinghaus erklärte dazu, er befürchte eine große Rechtsunsicherheit, wenn Suizidbeihilfe völlig ungeregelt bleibe: "Die Gesellschaft muss aufpassen, dass die Beihilfe zum Suizid nicht als normale Option am Lebensende angesehen und sogar der Weg zur aktiven Sterbehilfe gebahnt wird."

Forderung: Beratungsangebot und Hinweis auf Hilfen

Es müsse verhindert werden, dass Todkranke und sehr betagte Menschen sich das Leben nehmen wollten, um nicht mehr zur Last zu fallen oder weil sie von Angehörigen unter Druck gesetzt würden. "Durch ein Beratungsangebot und den Hinweis auf mögliche Hilfen signalisieren Staat und Gesellschaft zumindest, dass ihnen das Schicksal der Suizidwilligen nicht gleichgültig ist und dass Suizid kein normaler Weg sein sollte."

Der Verbandschef sprach sich außerdem dafür aus, kommerzielle Angebote der Suizidbeihilfe zu verbieten. Auch sollten Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren keine Suizidbeihilfe erhalten dürfen. Zudem warb er für ein Werbeverbot.

Ausbau von Hilfsangeboten verlangt

Wichtiger als die Einführung von Beratungsangeboten und zeitlichen Fristen ist aus Sicht des Palliativmediziners allerdings, die Suizidvorbeugung zu stärken: "Es geht beispielsweise um den Ausbau von Hilfsangeboten wie der Telefonseelsorge oder der Nummer gegen Kummer für Jugendliche, eine bessere Gesprächsausbildung für Ärzte, Maßnahmen gegen Einsamkeit oder bauliche Maßnahmen wie das Sichern von Hochhäusern und Brücken."

Er forderte zudem eine Stärkung der Hospizarbeit und Palliativversorgung. Gerade in Alten- und Pflegeheimen, wo ein großer Teil der Menschen in Deutschland stirbt, gebe es große Lücken. "Eine bessere Palliativpflege könnte viele Suizidwünsche verhindern."

Verband vertritt viele Einrichtungen

Auf die Frage, ob in Hospizen und Palliativstationen Suizidbeihilfe geleistet werden dürfe, sagte der Verbandschef: "Wir als Verband empfehlen auch unseren Einrichtungen, keine Suizidbeihilfe in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Hospize und Palliativstationen sollen Schutzräume bleiben."

Der Deutsche Hospiz- und Palliativverband vertritt nach eigenen Angaben bundesweit 1.280 Hospiz- und Palliativdienste und -einrichtungen, in denen sich mehr als 120.000 Menschen ehrenamtlich und hauptamtlich engagieren.

Haben Sie Suizidgedanken? Hier gibt es Hilfe
Menschen mit Suizidgedanken können sich an die Telefonseelsorge wenden. Sie ist unter den Rufnummern 0800 / 111 0 111 und 0800 / 111 0 222 täglich rund um die Uhr erreichbar, berät kostenfrei und anonym. Der Anruf findet sich weder auf der Telefonrechnung noch in der Übersicht der Telefonverbindungen wieder. Es gibt auch eine E-Mail-Beratung. Sie läuft über die Internetseite der Telefonseelsorge und ist daher nicht in Ihren digitalen Postfächern zu finden. Hier geht es zur Telefonseelsorge.

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