Katholische Verbände zur Entscheidung im Bundestag

Suizid-Assistenz: Caritas und ZdK befürworten diesen Gesetzentwurf

  • Nachdem das Bundesverfassungsgericht das Verbot von Suizid-Assistenz gekippt hat, sprechen sich Zentralkomitee der deutschen Katholiken und die Caritas für ein schnelles neues Gesetz aus.
  • Sie warnen vor einer schleichenden Normalisierung der unregulierten Situation.
  • Sie befürworten den Gesetzentwurf der Politiker Lars Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU), wonach die Werbung für Suizid-Beihilfe stark reguliert wäre.

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Vor der Bundestagsentscheidung zur Suizid-Assistenz am Donnerstag drängen Caritas und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) auf eine schnelle Regelung, die auch die Suizid-Prävention stärkt. Caritas und ZdK unterstützen daher den Gesetzentwurf der Parlamentariergruppe um Lars Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU) sowie deren zugehörigen Entschließungsantrag zum Ausbau der Suizid-Prävention, wie die Präsidentinnen von Caritas und ZdK, Eva Maria Welskop-Deffaa und Irme Stetter-Karp, am Montag in Berlin erklärten.

„Das Gesetz kann verhindern, dass einsame Menschen beim Googeln unversehens auf Werbung von Suizidhilfevereinen stoßen“, sagte Welskop-Deffaa. Die anstehende Neuregelung werde zeigen, „wie sehr sich alte und kranke Menschen darauf verlassen dürfen, ihr Weiterlebenwollen nicht begründen zu müssen.“

Alte Regelung vor zwei Jahren gekippt

Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die zuvor geltende Regelung aufhob, seien bereits mehr als zwei Jahre vergangen. Eine weitere Verlängerung der Erprobungszeit würde „denen in die Karten spielen, die auf eine schleichende Normalisierung der unregulierten Situation setzen“. Die Entscheidung sei jetzt überfällig, hieß es.

Weiter erklärten die Präsidentinnen: „Der Gesetzentwurf von Castellucci/Heveling schafft jene Klarheit, die es braucht, um zwischen der strafbewehrten Tötung auf Verlangen einerseits und der unterlassenen Hilfeleistung anderseits den Blick auf freiverantwortlich gewählte Inanspruchnahme von Suizidassistenz zu richten.“

Stetter-Karp für bestehende Infrastruktur

Für die Feststellung der Freiverantwortlichkeit im Sinne des Gesetzes seien praxistaugliche Verfahren beschrieben. Es werde keine neue Infrastruktur aufgebaut, stattdessen würden „vorhandene psychologisch-psychiatrische Kompetenzen und allgemeine Sozialberatung klug verbunden“.

Stetter-Karp erklärte, dass auch der Gesetzentwurf der Gruppe um Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne) bei aller Unterschiedlichkeit klarmache: „Wir müssen die Werbung regulieren und klare Kriterien für die Inanspruchnahme der Suizidassistenz festlegen.“

Auch Bätzing hatte sich positioniert

Am Wochenende hatte auch der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, ein umfassendes Schutzkonzept und ein Präventionsgesetz gefordert. Ähnlich äußerten sich auch andere Bischöfe.

Haben Sie Suizidgedanken? Hier gibt es Hilfe
Menschen mit Suizidgedanken können sich an die Telefonseelsorge wenden. Sie ist unter den Rufnummern 0800 / 111 0 111 und 0800 / 111 0 222 täglich rund um die Uhr erreichbar, berät kostenfrei und anonym. Der Anruf findet sich weder auf der Telefonrechnung noch in der Übersicht der Telefonverbindungen wieder. Es gibt auch eine E-Mail-Beratung. Sie läuft über die Internetseite der Telefonseelsorge und ist daher nicht in Ihren digitalen Postfächern zu finden. Hier geht es zur Telefonseelsorge.

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