Bundestag lehnt zwei Entwürfe ab und will Suizid-Prävention stärken

Kirchen: Gesetz zur Regelung der Suizid-Beihilfe weiterhin nötig

  • Kirchenvertreter haben die vom Bundestag beschlossene Stärkung der Suizidprävention begrüßt.
  • Das vorherige Scheitern einer Regelung zur Suizidbeihilfe wurde überwiegend bedauert.
  • Die Debatte müsse weitergehen, damit die Suizidassistenz nicht ungeregelt bleibe, hieß es mehrfach.

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Kirchenvertreter haben die vom Bundestag beschlossene Stärkung der Suizidprävention begrüßt, das Scheitern einer Regelung zur Suizidbeihilfe aber überwiegend bedauert. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, erklärte, es brauche ein gesetzliches Schutzkonzept, damit „der assistierte Suizid in Deutschland nicht zur gesellschaftlichen Normalität am Lebensende wird“.

Ein Schutzkonzept müsse „Freiverantwortlichkeit des Suizidwunsches soweit wie möglich gewährleisten“, so Bätzing. Andernfalls könne Suizidassistenz stattfinden, „ohne dass der Gesetzgeber den Gefahren begegnet, die von einem Angebot von Suizidassistenz für die Autonomie des Einzelnen ausgehen“.

Bätzing: Die Debatte fortführen

Die katholische Kirche werde weiter keine Suizidhilfe leisten. Sie werde sich aber an der Debatte beteiligen, „damit kein Mensch den Suizid wählt, weil er ihn als die scheinbar einfache oder beste Lösung ansieht“. Münsters Bischof Felix Genn erklärte in einer Pressemitteilung, er schließe sich der Position Bätzings an.

Zuvor hatte der Bundestag einen Entwurf der Gruppe um Lars Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU) mit 304 gegen 363 Stimmen bei 23 Enthaltungen abgelehnt. Er wollte vor Missbrauch schützen, dazu die geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung erneut unter Strafe stellen, allerdings geregelte Ausnahmen zulassen. Diesen Entwurf habe die Bischofskonferenz unterstützt, so Bätzing.

Klares Bundestags-Votum für Suizidprävention

Der konkurrierende Entwurf einer Gruppe um Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne) wollte das Recht auf selbstbestimmtes Sterben und die Hilfe dazu ermöglichen. Er erhielt 287 Ja-Stimmen bei 375 Nein-Stimmen und 20 Enthaltungen.

Angenommen wurde mit 688 von 693 Stimmen ein Antrag beider Abgeordnetengruppen für eine Stärkung der Suizidprävention. Bätzing begrüßte dies und forderte, niederschwellige Angebote dazu deutlich auszubauen.

Auch Genn zeigte sich über den Antrag erfreut und verwies auf seine Predigt während der Großen Prozession in Münster: Hospizarbeit und Palliativversorgung förderten die Lebensqualität und ein Sterben in Würde. "Ich danke allen Menschen, die sich hier mit großartigem Einsatz engagieren. Sie tragen zu einer Kultur der Lebensbejahung und gegenseitigen Fürsorge bei, damit kein Mensch den Suizid wählt, weil er ihn als die scheinbar einfache oder beste Lösung ansieht oder weil ihm nicht die notwendige Hilfe zuteil wurde. Das wäre für die Kirche nicht tragbar und kann auch gesellschaftlich nicht gewollt sein.“

EKD: Auch Palliativmedizin stärken

Die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Annette Kurschus, lobte die Stärkung der Vorbeugung. Der Schwerpunkt müsse nun „auf einem konsequenten Ausbau der Suizidprävention, der Palliativmedizin und der Palliativpflege liegen“. Dazu sollten die medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Berufe gestärkt werden.

Es brauche dennoch eine gesetzliche Regelung der Suizidbeihilfe, so Kurschus. Ein neuer Entwurf könne Bedenken gegen die beiden gescheiterten Entwürfe ausräumen und eine überzeugende Mehrheit erhalten, „die es für ein derart sensibles Thema braucht“.

Caritas und Diakonie: Ein überzeugenderes Gesetz finden

Die Präsidentin des Deutschen Caritasverbands, Eva Maria Welskop-Deffaa, nannte es „unerlässlich“, dass Anstrengungen zur Regulierung der Suizidbeihilfe wieder aufgegriffen werden. Auch wenn der Bundestag kein Gesetz verabschiedet habe, sei eine gesetzliche Regulierung dringend notwendig.

Der Präsident des evangelischen Diakonischen Werks, Ulrich Lilie, erklärte, Politik und Gesellschaft sollten in Ruhe weiter diskutieren, was Menschen mit Sterbewunsch gerecht werde, ohne dass der assistierte Suizid zur Normalität werde. Das Scheitern der vorliegenden Gesetzentwürfe sei eine Chance, um zu überzeugenderen Lösungen zu kommen.

Die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Irme Stetter-Karp, bedauerte, dass es vorerst keine gesetzliche Regelung gebe. Ein Gesetz zur Suizidbeihilfe hätte Ärztinnen und Ärzten, Pflegenden und Menschen mit Selbsttötungswunsch Entscheidungen erleichtern können. „Für kirchliche Einrichtungen bedeutet dies, die Sichtachse auf das Leben ohne gesetzlichen Rahmen offenhalten zu müssen.“

UPDATE: Reaktion Bischof Genn (06.07.2023, 17 Uhr, mn)

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