Vor den anstehenden Entscheidungen im Bundestag

Assistierter Suizid: Bätzing fordert ein umfassendes Schutzkonzept

  • Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, hat sich kurz vor den anstehenden Entscheidungen zum assistierten Suizid für ein umfassendes Schutzkonzept und ein Präventionsgesetzt ausgesprochen.
  • Der assistierte Suizid dürfe sich nicht als "selbstverständliche Form der Lebensbeendigung" durchsetzen.
  • Ein „dem Leben zugewandtes Gesamtklima“ müsse in der Gesellschaft erhalten bleiben.

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Wenige Tage vor der geplanten Bundestagsentscheidung über eine Regelung der Beihilfe zum Suizid hält die Debatte weiter an. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, forderte ein umfassendes Schutzkonzept und ein Präventionsgesetz. Ähnlich äußerten sich auch andere Bischöfe. Aus Sicht des Vorstandes der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, bleibt die Vorbeugung von Suizid auf der Strecke.

Bätzing, Bischof von Limburg, mahnte in einer am Sonntag in Bonn veröffentlichten Erklärung, dass sich der assistierte Suizid nicht als "selbstverständliche Form der Lebensbeendigung" durchsetzen dürfe. "In diesem Sinn treten wir für eine gesetzliche Regelung der Suizidassistenz ein." Der Kirche liege sehr daran, eine Kultur der Lebensbejahung und gegenseitigen Fürsorge zu bewahren.

Bundestag entscheidet über Neuregelung

Der Bundestag will am Donnerstag über zwei Gesetzesvorschläge zur Neuregelung der Suizidassistenz entscheiden. Diese reagieren auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter hatten das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidassistenz gekippt und ein Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben postuliert, das die Hilfe Dritter einschließt. Sie empfahlen dem Gesetzgeber zugleich, ein Schutzkonzept zu schaffen.

Nach Bätzings Worten sollte das Konzept versuchen, die Freiverantwortlichkeit des Suizidwunsches zu gewährleisten und zugleich ein dem Leben zugewandtes Gesamtklima zu bewahren. Eine vorgesehene Pflichtberatung solle auf das bestehende Regel- und Beratungssystem zurückgreifen. Zugleich müsse eine gesetzliche Regelung auch jene schützen, die nicht mit dem Thema Suizid konfrontiert werden wollten. Diesen Anliegen trage der Entwurf der Abgeordnetengruppe um Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne) nicht hinreichend Rechnung. Bätzing verlangte zugleich einen Ausbau der Prävention im Sinne des Entschließungsantrags von Lars Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU).

Wirkung auf psychisch Kranke

Patientenschützer Brysch sagte in Dortmund, die Abgeordneten müssten sich bewusst machen, dass mit Regelungen "harte Suizide" nicht verhindert würden. "Auch gehen die vorliegenden Entwürfe über die Sorgen Sterbenskranker hinaus. Vielmehr entfalten sie Wirkung auf lebenssatte, psychisch kranke oder depressive Menschen." Eine Ablehnung der Anträge sei die einzige Möglichkeit, ein ethisches Dilemma nicht zu vergrößern. "Eine Ablehnung bedeutet keinesfalls ein Verbot der Beihilfe zur Selbsttötung."

Brysch forderte: "Zugleich sollte der Sterbehelfer selbst strafrechtlich in den Blick genommen werden. Schließlich erfordert sein Tun höchste Sachkunde, und er hat zweifelsfrei sicherzustellen, dass der Suizid selbstbestimmt gewünscht wird. Zudem hat jeder Suizidhelfer persönlich zu garantieren, dass die Entscheidung ohne Einfluss und Druck seitens Dritter zustande kommt." Ausgeschlossen werden müsse, "dass organisierte Suizidangebote gegen Gebühr erfolgen".

Haben Sie Suizidgedanken? Hier gibt es Hilfe
Menschen mit Suizidgedanken können sich an die Telefonseelsorge wenden. Sie ist unter den Rufnummern 0800 / 111 0 111 und 0800 / 111 0 222 täglich rund um die Uhr erreichbar, berät kostenfrei und anonym. Der Anruf findet sich weder auf der Telefonrechnung noch in der Übersicht der Telefonverbindungen wieder. Es gibt auch eine E-Mail-Beratung. Sie läuft über die Internetseite der Telefonseelsorge und ist daher nicht in Ihren digitalen Postfächern zu finden. Hier geht es zur Telefonseelsorge.

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