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Die gesetzliche Ausgestaltung des Rechts auf einen assistierten Suizid schafft Klärungsbedarf für kirchliche Einrichtungen. Reporter Michael Bönte sieht den Auftrag, mit eigenen Konzepten den Einsatz für das hohe Gut des Lebens zu untermauern.
Das klingt schwer verdaulich: Wer in einer katholischen Einrichtung, etwa einem Altenpflegeheim, einem Krankenhaus oder einem Hospiz nach einem assistierten Suizid fragt, begibt sich rechtlich nicht mehr ins Abseits. Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben hat das Bundesverfassungsgericht vor drei Jahren festgelegt. Zugleich hat es gefordert, Regelungen für die Praxis dafür zu entwickeln. Bis zum Frühjahr will der Bundestag ein Gesetz verabschieden.
Wie aber sollen sich kirchliche Mitarbeitende bei einer solchen Anfrage verhalten? Die katholische Position ist klar. Sie bringt sie in die aktuelle Diskussion um Organisation, Akteure, Voraussetzungen, verpflichtende Beratungen oder Verfahren des assistierten Suizids ein: Der Schutz des Lebens ist das höchste Gut. Das ist keine exklusive Position, ist dies doch auch verfassungsrechtlich manifestiert. Das Gut der freien Selbstbestimmung auf der anderen Seite aber schafft ein Spannungsfeld.
Kirche soll bei ihrer Position bleiben
Das kennt die katholische Kirche aus den Diskussionen um den Anfang des Lebens. In der Abtreibungsdebatte galten von Beginn an ähnliche Argumente. Bis heute ist die Diskussion dazu innerhalb der Kirche nicht beendet. Und das ist gut so. Denn bei allen Vorgaben, die künftig den assistierten Suizid in Deutschland regeln werden – es geht genau um diese Auseinandersetzung, die bleiben muss. Denn sie zeigt, dass die Kirche den höchsten Wert des Lebens nicht vergisst. Dass sie bei allen gesellschaftlichen Entwicklungen ihre Grundposition nicht verlässt. Das kann bei möglichen Normalisierungstendenzen im Umgang mit Sterbewünschen in der Gesellschaft extrem wichtig werden.
Natürlich kann die Kirche nicht einfach nur „Nein“ sagen. Sie muss dieses Argument auch konzeptionell untermauern. Sie muss zeigen, dass sie die Situation eines Sterbewilligen ernst nimmt, indem sie eine eigene Idee hat, damit umzugehen. In ihren Einrichtungen muss sie zeigen, wie Zuwendung, wie palliative Begleitung, wie spiritueller Hintergrund helfen kann, Suizid-Gedanken zu begegnen.
Haben Sie Suizidgedanken? Hier gibt es Hilfe:
Menschen mit Suizidgedanken können sich an die Telefonseelsorge wenden. Sie ist unter den Rufnummern 0800 / 111 0 111 und 0800 / 111 0 222 täglich rund um die Uhr erreichbar, berät kostenfrei und anonym. Der Anruf findet sich weder auf der Telefonrechnung noch in der Übersicht der Telefonverbindungen wieder. Es gibt auch eine E-Mail-Beratung. Sie läuft über die Internetseite der Telefonseelsorge und ist daher nicht in Ihren digitalen Postfächern zu finden. Hier geht es zur Telefonseelsorge.