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Wegen eines Bibelverses auf der Heckscheibe seines Taxis hat die Stadt Essen einen Taxifahrer mit einem Bußgeld belegt. Der Gelsenkirchener Anwalt Arndt Kempgens erklärt im Kirche+Leben-Interview die rechtlichen Hintergründe. Und sagt auch, was er vom Vorgehen der Stadt hält.
Die Stadt Essen hat dem aus dem Iran stammenden Christen Jalil Mashali wegen des Zitats „Jesus – Ich bin der Weg, die Wahrheit und das Leben“ auf seinem Taxi eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen und ihm einen Bußgeldbescheid in Höhe von 88,50 Euro inklusive Gebühren zugeschickt. Das berichten mehrere Medien.
Laut den Medienberichten hatten die Behörden Mashali im Oktober vergangenen Jahres wegen des Aufklebers angeschrieben und ihn aufgefordert, sich zu dem Sachverhalt zu äußern. Nach der Ausstellung des Bußgeldbescheids habe der Taxifahrer jetzt Einspruch dagegen eingelegt. „Jesus ist das Beste, was ich jemandem empfehlen könnte, weil er mein Leben verändert hat. Deshalb möchte ich den Aufkleber auf meinem Taxi lassen, damit ihn jeder Interessierte sehen kann“, wird er zitiert. Er wolle keinen Ärger machen, sei aber der Überzeugung, nichts Falsches getan zu haben. „Ich bin dankbar für dieses Land, in dem jeder die Freiheit haben sollte, seinen Glauben zu teilen. Ich hoffe das weiterhin tun zu können, indem ich Einspruch einlege“, so der gebürtige Iraner, der seit 22 Jahren in Deutschland lebt.
Nach Unfall zum christlichen Glauben gefunden
Medien zitieren Mashali mit dem Satz, er sei seit 18 Jahren gläubiger Christ und liebe Jesus. Der Familienvater sei ursprünglich Moslem gewesen, habe durch einen schweren Unfall zum christlichen Glauben gefunden. Im Iran habe er sein linkes Bein verloren und sei in Deutschland insgesamt 23 Mal operiert worden. „Ich war so verzweifelt, ich wollte mich umbringen“, wird er zitiert. Eine ältere Frau habe damals mit ihm zu Jesus gebetet und ihn bekehrt. „Seitdem ist der Spruch, der auf meinem neuen Taxi klebt, mein Mantra!“
Die christliche Menschenrechtsorganisation ADF International erklärte, Mashali bei seinem Vorgehen gegen den Bußgeldbescheid zu unterstützen. „In einer freien Gesellschaft sollte die Regierung friedliche Glaubensbekundungen weder unterdrücken noch zensieren. Mashalis Handeln ist durch das grundlegende Menschenrecht auf Religionsfreiheit geschützt“, sagte ADF-Vertreterin Lidia Rieder. Dies beinhalte auch das Recht, seine Überzeugungen öffentlich kundzutun.
Stimmt das? Kirche+Leben hat mit dem Gelsenkirchener Rechtsanwalt Arndt Kempgens gesprochen, der sich oft zu aktuellen Rechtsfällen äußert.
Welche Rechtsgrundlage hat das verhängte Bußgeld?
Politische und religiöse Werbung an Taxen und Mietwagen ist grundsätzlich verboten. Das steht in Paragraf 26, Absatz 2 der „Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr“. Wer dagegen verstößt, kann je nach Verstoß mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro belangt werden.
Wie bewerten Sie das Vorgehen der Stadt Essen? Hatte sie keine andere Wahl?
Ich halte das für vollkommen überzogen. Die Stadt Essen hätte das Verfahren einstellen können, wenn eine Ahndung nicht geboten ist. Das ermöglicht das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), Paragraf 47, Absatz 2. Das drängt sich hier meines Erachtens geradezu auf.
Wie bewerten Sie die Stellungnahme der Organisation ADF zu der Angelegenheit?