Erstes Treffen von Domkapitularen und Laienvertretern

Bischofswahl im Bistum Osnabrück: Start der Beratungen – mit Laien

  • Zur Vorbereitung der Wahl eines katholischen Bischofs in Osnabrück hat sich das dortige Domkapitel erstmals mit Nicht-Klerikern beraten.
  • Bei dem Gespräch ging es unter anderem um Kriterien zur Ermittlung möglicher Kandidaten.
  • Die Beratungen folgen einem in Paderborn entwickelten, vom Synodalen Weg inspirierten Modell.

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Zur Vorbereitung der Wahl eines katholischen Bischofs in Osnabrück hat sich das dortige Domkapitel erstmals mit Nicht-Klerikern beraten. Bei dem Gespräch ging es um Bedingungen des anstehenden Wahlverfahrens und um Kriterien zur Ermittlung möglicher Kandidaten, wie die Bischöfliche Pressestelle Osnabrück mitteilt. Der langjährige Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode war im März zurückgetreten. Seither leitet Weihbischof Johannes Wübbe das Bistum übergangsweise.

Mit den Beratungen folgt das Bistum einem neuen Modell, das im Herbst im benachbarten Erzbistum Paderborn entwickelt worden war. Die neun Mitglieder des Domkapitels trafen sich den Angaben zufolge mit neun weiteren Personen. Sie seien auf Einladung des Katholikenrats, der die Laien im Bistum vertritt, von unterschiedlichen Gruppen und Gremien benannt worden. Dabei sei auf eine generationen- und geschlechtergerechte Besetzung geachtet worden.

Beratungen streng vertraulich

Die Gruppe wird laut Bistum in den nächsten Wochen Fragen zum persönlichen Profil eines kommenden Bischofs bedenken und sich über konkrete Namensvorschläge austauschen. Die Beratungen seien streng vertraulich. Sie sollen bis zu den Sommerferien abgeschlossen sein. Auf dieser Grundlage werde dann das Domkapitel eine Liste mit konkreten Vorschlägen erstellen und an den Vatikan übermitteln.

Die Kandidatenvorschläge, die das Domkapitel über den päpstlichen Botschafter in Berlin nach Rom schickt, sowie weitere Vorschläge sichtet der Vatikan, der dann selbst eine Dreierliste erstellt. Aus dieser wählt das Domkapitel den neuen Bischof.

Keine Beteiligung bei endgültiger Wahl

An dieser Wahl können die neun Laien-Vertreter nicht teilnehmen. Laut geltendem Staatskirchenvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Heiligen Stuhl ist dazu allein das Domkapitel berechtigt. Einen Antrag aus Paderborn, das Wahlrecht auf eine begrenzte Zahl weiterer Personen auszuweiten, hatte die päpstliche Botschaft in Berlin abgewiesen.

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