Generalvikar Klaus Winterkamp zum „Gottesdienstverbot“ der Landesregierung NRW

Bistum Münster untersagt Gottesdienste zu Kar- und Ostertagen

Das Bistum Münster sagt wegen der Corona-Pandemie alle öffentlichen Feiern der Kar- und Ostertage in diesem Jahr ab: „Sie haben zu unterbleiben“, heißt es in einem Schreiben von Generalvikar Klaus Winterkamp.

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Das Bistum Münster sagt wegen der Corona-Pandemie alle öffentlichen Feiern der Kar- und Ostertage in diesem Jahr ab: „Sie haben zu unterbleiben“, heißt es in einem Schreiben, das Generalvikar Klaus Winterkamp am Dienstag an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bistums geschickt hat. „Auch die Palmsonntag-, Kar- und Oster-Gottesdienste können nur ohne Beteiligung von Gläubigen erfolgen.“ Dazu werde es in den kommenden Tagen weitere Informationen geben. Auch alle Erstkommunionfeiern am Weißen Sonntag müssen demnach abgesagt und auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.

Gottesdienstfeiern unter Ausschluss der Öffentlichkeit, die im Internet, Rundfunk oder Fernsehen übertragen werden, sind auch nach den Vereinbarungen, die Bundes- und Länderregierungen am 16. März getroffen haben, weiter möglich. Das sei der tagesaktuelle Stand, betont Winterkamp. „Die Landesregierung NRW plant – Stand heute Morgen, 8.30 Uhr – kein Verbot jeglicher Gottesdienste“, schreibt er, „die Staatskanzlei will, dass die Praxis der letzten Tage, Gottesdienste unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu begehen, die im Internet übertragen werden können, fortgeführt wird. Dafür sollen die Kirchen zusagen, dass bis einschließlich Sonntag, den 19. April, keine Gottesdienste mit Öffentlichkeit gefeiert werden.“ Dem haben die nordrhein-westfälischen Generalvikare noch am Montag zugestimmt.

 

Winterkamp bittet um Verständnis

 

Winterkamp kündigte auch weitere Informationen zur Feier von Taufen, Trauungen und Beerdigungen an. Er hält es für möglich, dass die am Montag „noch zulässige Zahl von teilnehmenden Personen an Beerdigungen – gestern bis zu 20 Personen – weiter drastisch reduziert werden muss".

Der Generalvikar weist außerdem darauf hin, dass man „angesichts der jeweiligen tagesaktuellen Veränderungen, der teilweise auch tagespolitisch sich ändernden Situation nicht jeweils sofort auf alle anstehenden Fragen oder Herausforderungen mit detailliert ausgearbeiteten Antworten und situationsgerechten Umgangsvorschlägen reagieren“ könne. Auch die Verantwortungsträger in Politik, Verwaltung und anderen Behörden sähen sich mit einer völlig neuen und sich täglich ändernden Situation konfrontiert.

„Wir versuchen einerseits, so schnell wie möglich auf die jeweiligen staatlichen oder behördlichen Vorgaben zu reagieren, und andererseits, Sie so gut und so schnell wie möglich auf dem Laufenden zu halten“, verspricht der Generalvikar. Man strebe an, „nach den Entscheidungen der jeweiligen Instanzen beziehungsweise Konferenzen so aktuell wie möglich die konkreten Konsequenzen nachzureichen“.

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