Krankenseelsorge, Beichte, Taufen, Trauungen, Beerdigungen, Tagungen, Dienstreisen

Bistum Münster verschärft Maßnahmen gegen Corona

Das Bistum Münster verschärft seine Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus - "ohne Ausnahmen". Eine Erklärung regelt unter anderem Krankenseelsorge, Beichte, Beerdigungen, Tagungen und Dienstreisen.

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Das Bistum Münster verschärft seine Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus. Generalvikar Klaus Winterkamp für den nordrhein-westfälischen Teil und Weihbischof Wilfried Theising für den niedersächsischen Teil ordnen in einem Schreiben an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bistums „ohne Ausnahme“ an, dass sämtliche öffentlichen Gottesdienste unterbleiben. Gottesdienstfeiern unter Ausschluss der Öffentlichkeit, die ewa in Internet, Rundfunk oder Fernsehen übertragen werden, sind auch nach den Vereinbarungen, die Bundes- und Länderregierungn am 16. März getroffen haben, weiter möglich. Darauf weist Generalvikar Klaus Winterkamp hin.

Alle Erstkommunionfeiern am Weißen Sonntag sollen verschoben werden. Wenn sie rund um den Christi-Himmelfahrts-Tag geplant waren, sollen Entscheidungen erst getroffen werden, wenn die öffentlichen Stellen über Fristen entschieden haben. Da für die Kar- und Ostertage kaum mit einer grundsätzlich veränderten Situation zu rechnen sei, dürften alle Gottesdienste und auch Veranstaltungen wie Groß-Osterfeuer entfallen.

 

Kommunion für Kranke?

 

Alte und kranke Menschen dürfen auf deren Wunsch hin besucht werden – sofern keine Corona-Erkrankung vorliegt und der Eigenschutz der Seelsorger gewährleistet ist. In Krankenhäusern dürfen auch Corona-Patienten die Kommunion und die Krankensalbung gespendet werden, wenn das Krankenhaus Schutzkleidung zur Verfügung stellt.

 

Beichte und geistliche Angebote

 

Beichtgespräche im Beichtstuhl sind untersagt. Bei Beichtgesprächen müssen die notwendigen Hygienemaßnahmen und ein Mindestabstand von 1,5 Metern beachtet werden. Gleichwohl sollen Seelsorgerinnen und Seelsorger als Ansprechpartner zur Verfügung stehen – telefonisch, digital und soweit möglich und sinnvoll, auch persönlich.

Sie sollen auch geistliche Angebote entwickeln und für eine in der kommenden Woche startenden Internet-Plattform einreichen. Verschläge werden per Mail an medien(at)bistum-muenster.de erbeten.

 

Beerdigung, Trauung, Taufe, Gebet in Kirchen

 

Wenn sie nicht kurzfristig verschoben werden, dürfen Taufen und Trauungen ausschließlich im allerengsten Familienkreis (in NRW bis zu 20 Personen) unter Beachtung der Hygienevorschriften gefeiert werden. Dasselbe gilt für Messfeiern zur Beerdigung und Trauergottesdienste in Friedhofshallen. Auch Beisetzungen dürfen nur im engsten Familienkreis (in NRW bis 20 Personen) stattfinden.

Kirchen können für das persönliche Gebet geöffnet bleiben, solange es von staatlicher oder kommunaler Seite keine anderen Weisungen gibt.

 

Veranstaltungen, Dienstreisen, Konferenzen

 

Sämtliche Maßnahmen und Veranstaltungen auf allen kirchlichen Ebenen sind untersagt. Das gelte insbesondere für Einkehrtage, Exerzitien, Erstkommunion- und Firmungsvorbereitungstreffen, Gremiensitzungen, Treffen von Gruppen und Vereinen, Chorproben und -veranstaltungen, Wallfahrten, Freizeitmaßnahmen, Schulungen, Durchführungen im Rahmen der Seniorenpastoral und so weiter.

Das Bischöflich Münstersche Offizialat stellt ab dem 17. März seinen Betrieb weitgehend ein. Das geht aus einer Pressemitteilung der Verwaltung des niedersächischen Teils des Bistums Münster hervor. Auf unbestimmte Zeit werde es nur eine Notbesetzung geben. Per Telefon (04441/872-0) und Mail (info(at)bmo-vechta.de werde das Offizialat weiterhin erreichbar sein.

Update 16.03.2020, 17.30 Uhr: Informationen Offizialat Vechta.
Update 17.03.2020, 10.15 Uhr: Information Generlavikar Klaus Winterkamp zu Gottesdiensten unter Ausschluss der Öffentlichkeit (1. Absatz)

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