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Die ab 25. Juni geltende Corona-Schutzverordnung in Nordrhein-Westfalen macht Treffen auch in kirchlichen Erwachsenengruppen möglich. Keine Veränderungen gibt es beim Gemeindegesang, schreibt Münsters Generalvikar Klaus Winterkamp in einer E-Mail an die Bistums-Mitarbeitenden.
Für Gruppen-Treffen gilt:
Laut Corona-Verordnung können bei Inzidenzen unter 35 „unabhängig von der Anzahl der Hausstände bis zu 100 Personen im Innen- und Außenbereich zusammentreffen“, so Winterkamp. Vollständig Geimpfte könnten zusätzlich teilnehmen. Wenn die Mindestabstände eingehalten werden, brauche es keinen Negativtest.
Sind alle negativ getestet, könnten Abstände unterschritten werden – auch in Räumen. Dort könnten zudem Maskenpflicht und Mindestabstand entfallen, wenn Teilnehmende an festen Plätzen sitzen und es einen Sitzplan gibt. Das gilt auch bei Inzidenzen unter 50. Allerdings besteht in dieser Stufe Maskenpflicht, auch am Sitzplatz.
Für Kinder- und Jugendgruppen gilt:
Corona-Inzidenz bis 35: innen 30 Teilnehmende, außen 50, keine Testpflicht, keine Maskenpflicht, auch in Räumen nicht
Inzidenz bis 50: innen 20 Teilnehmende, außen 30, jeweils negativ getestet, keine Maskenpflicht, auch in Räumen nicht
Problem Gemeindegesang
Keine Lockerung gibt es für Gemeindegesang. Winterkamp schreibt, in mehreren Bundesländern sei es bereits möglich, in Kirchen bei 1,50 Meter Abstand mit FFP2- oder OP-Maske zu singen. Das mache das NRW-Gesundheitsministerium noch nicht mit: „Wir haben deutlich unser Unverständnis – um es vorsichtig auszudrücken – geäußert und werden das auch weiterhin unmissverständlich tun“, so der Generalvikar.
In Gottesdiensten in Kirchen müssen weiter FFP2- oder OP-Masken getragen werden. Da aber in NRW für Gemeindegesang zusätzlich ein „erweiterter Mindestabstand von zwei Metern“ gilt, hält Winterkamp diesen Gesang – wie er in früheren Mails schrieb – nicht für praktikabel. Die in den Kirchen ausgewiesenen Plätze haben einen Abstand von 1,50 Metern.
Freiluft-Gottesdienste
Bei Gottesdiensten im Freien genügt eine Alltagsmaske. Bei Inzidenzen unter 35 ist die Maskenpflicht sogar aufgehoben – selbst für den Gemeindegesang. Will die Gemeinde singen, gilt ein Mindestabstand von zwei Metern.