Datenerhebung unter freiem Himmel entfällt in NRW

Gottesdienste im Freien erleichtert – Keine Lockerungen für Verbände

  • Bei Freiluft-Gottesdiensten müssen ab sofort keine Teilnehmer-Daten mehr erhoben werden.
  • Das geht aus den Corona-Vorgaben für Nordrhein-Westfalen hervor.
  • Münsters Generalvikar Klaus Winterkamp stellt zugleich klar, dass Angebote für Erwachsene – etwa in Verbänden – noch nicht möglich sind.

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Kurz vor Fronleichnam gibt es eine weitere Erleichterung für die Kirchen in Nordrhein-Westfalen: Bei Freiluft-Gottesdiensten müssen keine Teilnehmer-Daten mehr erhoben werden. Das geht aus einer Mail von Münsters Generalvikar Klaus Winterkamp an alle Bistums-Mitarbeitenden hervor.

Dagegen bleibt es bei Mindestabständen und Maskenpflicht, wobei im Freien eine nicht-medizinische Maske genügt. Um einen Gottesdienst zu besuchen, ist kein Corona-Schnelltest erforderlich, auch in Innenräumen nicht. Gleichwohl sollten Personen mit Krankheitssymptomen daheim bleiben.

Im Freien ist – mit Maske – auch Gemeindegesang möglich. Dabei müssen Singende, die gemeinsam in einem Haushalt leben, den Mindestabstand von zwei Metern zueinander nicht einhalten. Auch in Kirchenräumen können ja Menschen desselben Hausstands ohne Abstand beieinander sitzen.

 

Angebote für Erwachsene noch nicht möglich

 

Winterkamp stellt klar, dass Angebote für Erwachsene – etwa in Verbänden – noch nicht möglich sind. Bisherige Lockerungen gelten nur für die Kinder- und Jugendarbeit und die außerschulische Bildung.

Zudem fasst die Mail die Vorgaben für Chöre zusammen. Proben im Freien sind mit negativem Corona-Schnelltest und Rückverfolgbarkeit auch bei einer Sieben-Tage-Inzidenz bis 100 möglich. Beschränkungen der Teilnehmerzahl und des Alters gibt es nicht.

In Innenräumen gilt:

Inzidenz unter 35: Proben mit bis zu 30 Personen, Negativtest und Rückverfolgbarkeit. In besonders großen, gut durchlüfteten Räumen wie etwa Kirchen mit bis zu 50 Personen

Inzidenz unter 50: Proben mit bis zu 20 Personen, Negativtest und Rückverfolgbarkeit in ständig durchlüfteten Räumen

Bei Inzidenzen zwischen 50 und 100 darf nur im Freien geprobt werden.

Update 4. Juni: Der Generalvikar präzisiert Angaben zum Gemeindegesang (dritter Absatz)

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