Drei Stufen – je niedriger die Inzidenz, desto mehr ist möglich

NRW lockert weitreichend – auch für kirchliche Gruppen und Chöre

  • NRW lockert ab sofort die Corona-Schutzmaßnahmen in mehreren Stufen.
  • Das erleichtert vor allem bei niedrigen Inzidenzwerten auch das Leben kirchlicher Gruppen und von Musikensembles.
  • Nicht verändert haben sich die Vorgaben für Gottesdienste.

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Das Land Nordrhein-Westfalen lockert ab sofort die Corona-Schutzmaßnahmen in mehreren Stufen. Das erleichtert vor allem bei niedrigen Inzidenzwerten auch das Leben kirchlicher Gruppen und von Musikensembles.

Nicht verändert haben sich die Vorgaben für Gottesdienste, auf die sich Kirchen und Staatskanzlei verständigt hatten. In Innenräumen muss dabei weiter eine OP- oder FFP2-Maske getragen werden. Bei Freiluft-Gottesdiensten genügt eine Alltagsmaske. Gemeindegesang ist nur unter freiem Himmel möglich. Dabei müssen Singende mindestens zwei Meter Abstand zueinander halten.

Maskenpflicht und Abstände in Innenräumen gelten weiter, auch für gegen das Corona-Virus Geimpfte. Zudem müssen die Daten der Mitfeiernden erhoben werden, auch bei Freiluft-Gottesdiensten. Zu den Versammlungen zur Religionsausübung zählen auch Katechesen zur Erstkommunion- und Firmvorbereitung. Teilnahmebegrenzungen bei Beerdigungen und Trauerfeiern auf Friedhöfen gibt es nicht.

 

Inzidenz unter 35 – das ist dann erlaubt

 

Neben diesen Regeln legt das Land drei Inzidenzstufen fest. Weitreichende Lockerungen gelten für Kreise und kreisfreie Städte, in denen sich stabil weniger als 35 pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen neu mit dem Corona-Virus infizieren (Inzidenz bis 35).

Dann sind zum Beispiel außerschulische Bildungsangebote bei ausreichender Belüftung ohne Maske an einem festen Sitzplatz möglich. Dazu gehören nach Angaben von Münsters Generalvikar Klaus Winterkamp auch Angebote von Pfarreien und kirchlichen Verbänden. Kinder- und Jugendgruppen können sich in Räumen mit bis zu 30 und unter freiem Himmel mit bis zu 50 Menschen treffen.

 

Chöre, Musikensembles, Proben und Konzerte

 

Laienchöre und Musiker mit Blasinstrumenten können in Räumen mit bis zu 30 Personen proben, wenn negative Corona-Schnelltests vorliegen. Auch Konzerte sind zulässig. In einer Mail an alle Bistums-Mitarbeitenden verweist Winterkamp wegen der unterschiedlichen Regeln für die Inzidenzstufen auf die Vorgaben des Landes.

Stufe 2 greift bei einer Inzidenz bis 50; Stufe 3 bei Zahlen unterhalb von 100. In diesen Stufen wird weniger stark gelockert. Ab einer Inzidenz von 100 greifen die bekannten Regeln der bundeseinheitlichen „Notbremse“.

 

Auch Ferienfreizeiten zulässig

 

Der Generalvikar betont gleichwohl, auch in Stufe 3 mit Inzidenzen unter 100 gebe es Möglichkeiten. So seien zum Beispiel „Kinder- und Jugendferienreisen einschließlich der gemeinsamen Anreise per Bus oder Bahn gestattet, wenn an ihnen höchstens 50 junge Menschen und Erwachsene teilnehmen, die über einen Negativtestnachweis verfügen“.

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