Reaktionen auf die Missbrauchsstudie der evangelischen Kirche

EKD-Chefin: Wir haben uns an unzähligen Betroffenen schuldig gemacht

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Die kommissarische EKD-Ratsvorsitzende Kirsten Fehrs hat Versagen ihrer Kirche mit Blick auf Missbrauchs-Betroffene bekannt. Die Autoren der Missbrauchsstudie beklagen indes eklatante Lücken: Nur eine von 20 Landeskirchen habe Personalakten zur Verfügung gestellt.

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat mit großer Betroffenheit die Ergebnisse einer umfangreichen Missbrauchsstudie aufgenommen. Sie habe von der Untersuchung „vieles erwartet, aber das Gesamtbild hat mich doch erschüttert“, sagte die kommissarische EKD-Ratsvorsitzende, Bischöfin Kirsten Fehrs. Die Kirche und ihr Wohlfahrtsverband Diakonie hätten eklatant versagt und seien Betroffenen nicht gerecht geworden.

Die Studie belegt, dass es viel mehr Missbrauchs-Betroffene gegeben hat als erwartet: Danach wurden seit 1946 nach Hochrechnungen mindestens 9.355 Kinder und Jugendliche in evangelischer Kirche und Diakonie missbraucht. Zudem gibt es 3.497 Beschuldigte.

Nur eine von 20 Landeskirchen lieferte Personalakten

In ihrer offiziellen Pressemitteilung spricht die EKD von 1.259 Beschuldigten und 2.174 Betroffenen. Studien-Mitautor Harald Dreßing erläuterte die Differenz: Trotz vertraglicher Verpflichtung habe von den 20 evangelischen Landeskirchen nur eine einzige neben den Disziplinarakten auch die Personalakten geliefert.

Die zusätzliche Analyse der Personalakten in der einen – kleineren – Landeskirche zeigte laut Dreßing, dass Disziplinarakten etwa 60 Prozent der Beschuldigten und 70 Prozent der Betroffenen nicht erfasst hätten. Auf Basis dieser Daten und von Erfahrungswerten ähnlicher Untersuchungen komme man auf die Hochrechnung.

Fehrs: Betroffene nicht geschützt

Auch dabei handele es sich aber nur um „die Spitze der Spitze des Eisbergs“. Es sei von einem sehr großen Dunkelfeld auszugehen.

Mit Blick auf die Betroffenen sagte Fehrs. „Wir haben sie zur Tatzeit nicht geschützt. Und wir haben sie nicht würdig behandelt, als sie den Mut gefasst haben, sich zu melden.“ In Kirchengemeinden und diakonischen Einrichtungen habe es ein Wegsehen gegeben.

„Wir haben uns auch als Institution an unzählig vielen Menschen schuldig gemacht. Und ich kann sie, die sie so verletzt wurden, nur von ganzem Herzen um Entschuldigung bitten“, sagte Fehrs. Die Bitte könne nur glaubwürdig sein, „wenn wir auch handeln und mit Entschlossenheit weitere Veränderungsmaßnahmen auf den Weg bringen“.

Bundesjustizminister: Aufruf an beide Kirchen

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) rief beide Kirchen auf, sich für Aufklärung von Missbrauchsfällen, Wiedergutmachung und bessere Prävention einzusetzen. Kirchliche Aufarbeitung sei wichtig, aber „kein Ersatz für staatliche Strafverfolgung, wo diese möglich ist“.

Die Autoren der EKD-Studie werteten rund 4.300 Disziplinarakten, 780 Personalakten und rund 1.320 weitere Unterlagen aus. Zum Vergleich: Bei der bundesweiten MHG-Studie der katholischen Deutschen Bischofskonferenz 2018 wurden 38.000 Personalakten durchgesehen.

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