Annette Kurschus: Davon profitieren auch Nicht-Mitglieder

EKD: Ende der Staatsleistungen darf Hilfen der Kirchen nicht gefährden

  • Die Ablösung der Staatsleistungen darf nach Ansicht der Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland, Annette Kurschus, das soziale Engagement der Kirchen nicht gefährden.
  • "Eine mögliche Ablösung muss so ablaufen, dass wir weiterhin die Dienste in der Gesellschaft tun können, die wir gerade tun", sagte Kurschus.
  • Von diesen Diensten profitierten auch Menschen, die nicht zur Kirche gehören, erinnerte sie.

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Die Ablösung der Staatsleistungen darf nach Ansicht der Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Annette Kurschus, das soziale Engagement der Kirchen nicht gefährden. "Eine mögliche Ablösung muss so ablaufen, dass wir weiterhin die Dienste in der Gesellschaft tun können, die wir gerade tun", sagte Kurschus der "Neuen Osnabrücker Zeitung": "Diese Gelder fließen ja direkt in die kirchlichen Haushalte, und damit leisten wir wichtige Arbeit, die nicht gefährdet werden darf."

Davon profitierten auch Menschen, die nicht zur Kirche gehören, erinnerte Kurschus. Daran müsse der Staat ein Interesse haben. Grundsätzlich befürwortet die EKD-Ratsvorsitzende die Ablösung der Staatsleistungen: Dabei handele es sich um einen Verfassungsauftrag, dem man nun nachkommen müsse.

Gespräche zwischen Kirchen und Staat

Staatsleistungen gehen meist auf das Jahr 1803 zurück, als Kirchengüter enteignet wurden. Die Fürsten verpflichteten sich im Gegenzug, den Kirchen regelmäßige Zahlungen zum Bestreiten ihrer Aufgaben zu leisten. Die im Grundgesetz festgeschriebenen Leistungen umfassen Geld- oder Sachmittel, in manchen Fällen auch Personalkosten.

Aktuell erhalten die beiden großen Kirchen etwa 600 Millionen Euro pro Jahr. Zahlungspflichtig sind die Länder. Obwohl die Verfassung schon seit 1919 den Auftrag enthält, die Staatsleistungen abzulösen, scheiterten bislang alle Initiativen. Die Ampel-Koalition im Bund strebt ein Grundsätzegesetz an, das die Rahmenbedingungen für eine Ablösung durch die Länder schaffen soll. Darüber sind Bund, Länder und Kirchen im Gespräch.

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