Ende der historisch begründeten Staatsleistungen soll kommen

Ampelkoalition: Zahlungen an Kirchen sollen mit Einmalzahlung enden

  • Die Ampelkoalition im Bund strebt ein Ende der jährlichen Zahlungen der Länder an die evangelische und die katholische Kirche an.
  • Der SPD-Kirchenbeauftragte Lars Castellucci sagte, die Koalition wolle die sogenannten Staatsleistungen "unbedingt" ablösen.
  • Sie sollten aber nicht einfach gestrichen werden, sondern durch eine einmalige Ablösesumme enden.

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Die Ampelkoalition im Bund strebt ein Ende der jährlichen Zahlungen der Länder an die evangelische und die katholische Kirche an. Der SPD-Kirchenbeauftragte Lars Castellucci sagte der Wochenzeitung "Die Zeit", die Koalition wolle die sogenannten Staatsleistungen "unbedingt" ablösen. Sie sollten aber nicht einfach gestrichen werden, sondern durch eine einmalige Ablösesumme enden. Der Grünen-Politiker Konstantin von Notz sagt, die Koalition sei "schon in der konkreten Umsetzung."

Derzeit fließen pro Jahr rund 550 Millionen Euro aus den meisten Länderhaushalten an die evangelischen und katholischen Landeskirchen und Bistümer. Rund 60 Prozent davon erhalten die evangelischen Kirchen.

Bund muss Grundsätze festlegen

Staatsleistungen gehen zumeist auf das Jahr 1803 zurück, als Kirchengüter staatlich enteignet wurden. Der Auftrag zur Ablösung ist schon in der Weimarer Reichsverfassung von 1919 festgeschrieben. 1949 wurde er ins Grundgesetz übernommen. Die Grundsätze hierfür muss die Bundesebene festlegen.

Nach Informationen der "Zeit" trifft sich derzeit eine Arbeitsgruppe aus Beamten des Kanzleramts, des Bundesinnen- und des Justizministeriums, der Länder, von Kirchenvertretern und Sachverständigen, die Eckpunkte erarbeiten. Dann soll ein sogenanntes Grundsätze-Gesetz geschrieben werden, das der Bundestag beschließt. Auch der Vatikan soll in den Prozess eingebunden werden. "Der Zeitplan ist straff: 2023 die Eckpunkte, 2024 muss das Gesetz durch sein", sagte Castellucci.

Was Staatsleistungen sind und wie viel Geld fließt

Die Staatsleistungen umfassen Geld- oder Sachmittel, in manchen Fällen auch die Übernahme der Besoldung von Bischöfen, Domherren und Zuschüssen zu Pfarrergehältern. Durch die staatlichen Enteignungen von 1803 verloren die Kirchen Einnahmen, mit denen sie diese Ausgaben selbst hätten tragen können.

Die Höhe der Staatsleistungen ist regional sehr unterschiedlich. Während Nordrhein-Westfalen an die fünf Bistümer und drei evangelischen Landeskirchen insgesamt einen niedrigen zweistelligen Millionenbetrag zahlt, beträgt die Summe in Bayern nahe 90 Millionen Euro.

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