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Für die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen könnten die Bundesländer nach Informationen der „Bild“-Zeitung rund 10,2 Milliarden Euro oder mehr zahlen. Diese Summe würde dem 18,6-fachen der bisherigen jährlichen Zahlungen entsprechen. Diesen Faktor hatte ein in der letzten Legislaturperiode von FDP, Grünen und Linken vorgelegter Gesetzentwurf vorgesehen, der aber letztlich gescheitert war. Welchen Faktor der neue Anlauf der Ampelregierung vorsehen werde, stehe noch nicht fest, sagte die Religionsbeauftragte der FDP, Sandra Bubendorfer-Licht, der Zeitung: „18,6 wurde damals von uns veranschlagt, aber dieser Faktor kann sich noch nach oben oder unten verändern.“
Der veranschlagte Wert richte sich demnach nach einer Rechnung der Ampel-Koalition, die eine einmalige Ablöse für die kommenden 18,6 Jahre festlege. Der endgültige Faktor werde aber derzeit noch beraten und könne sich „noch nach oben oder unten verändern“, sagte Bubendorfer-Licht der „Bild“.
590 Millionen Euro an Kirchen
Derzeit fließen pro Jahr rund 590 Millionen Euro aus den meisten Länderhaushalten an die evangelischen und katholischen Landeskirchen und Bistümer, davon rund 60 Prozent an die evangelischen Landeskirchen.
Die Staatsleistungen gehen zumeist auf das Jahr 1803 zurück, als Kirchengüter enteignet wurden. Sie umfassen Geld- oder Sachmittel, in manchen Fällen aber auch die Übernahme der Besoldung von Bischöfen, Domherren und Zuschüssen zu Pfarrergehältern. Der Auftrag zur Ablösung ist schon in der Weimarer Reichsverfassung von 1919 festgeschrieben. 1949 wurde er ins Grundgesetz übernommen. Die Grundsätze hierfür muss die Bundesebene festlegen.
Kirchen sind für Ablösung aufgeschlossen
Die Kirchen stehen einer möglichen Ablösung aufgeschlossen gegenüber. Derzeit gibt es in mehreren Bundesländern und auf kirchlicher Seite Diskussionen darüber. Der Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke sagte der „Bild“-Zeitung, er sei für eine schnelle und einvernehmliche Lösung. „Wenn die Kirchen jetzt pokern, stehen sie bei der rasant nachlassenden gesellschaftlichen Bedeutung der Kirchen am Ende ohne nennenswerte Ablöse da. Problematisch ist, wenn der Bund Gesetze beschließt und die Länder müssen zahlen.“
Update, 17. Dezember: Erster Absatz neu gefasst und präzisiert, laut KNA-Berichtigung.