Anhörung im Innenausschuss des Bundestags

Sachverständige fordern Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen

  • Sachverständige haben den Gesetzgeber zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen aufgefordert.
  • Bei einer Bundestagsanhörung im Innenausschuss begrüßten sie im Grundsatz die Absicht eines Gesetzentwurfs von FDP, Grünen und Linken und verwiesen auf den Verfassungsauftrag.
  • Die Staatsleistungen gehen auf Gesetze, Verträge oder besondere Rechtstitel der Kirchen zurück, die schon vor 1919 bestanden; die meisten entschädigen für enteignetes Kirchenvermögen.

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Sachverständige haben den Gesetzgeber zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen aufgefordert. Bei einer Bundestagsanhörung im Innenausschuss am Montag in Berlin begrüßten sie im Grundsatz die Absicht eines Gesetzentwurfs von FDP, Grünen und Linken und verwiesen auf den entsprechenden Verfassungsauftrag. Einen weiteren Gesetzentwurf der AfD, der ein Auslaufen der Leistungen vorsieht, bewerteten mehrere Juristen hingegen als verfassungswidrig.

Der Gesetzentwurf von FDP, Grünen und Linken will durch ein "Grundsätzegesetz" die notwendigen Rahmenbedingungen für Vereinbarungen zwischen den Bundesländern, die derzeit die Zahlungen leisten, und den Diözesen und Landeskirchen schaffen. Die Staatsleistungen gehen auf Gesetze, Verträge oder besondere Rechtstitel der Kirchen zurück, die schon vor 1919 bestanden; die meisten entschädigen für enteignetes Kirchenvermögen. So erhalten die Kirchen zusammen derzeit knapp 550 Millionen Euro jährlich. Davon strikt zu trennen sind die von den Finanzämtern eingetriebenen Kirchenbeiträge, also Kirchensteuern.

 

Kirchlichen-Jurist: Keine religionsfeindliche Maßnahme

 

Laut Gesetzentwurf soll sich die maximale Höhe der Ablöseleistungen am sogenannten Äquivalenzprinzip orientieren und so das 18,6-fache der jährlich zu leistenden Zahlung umfassen, das wären rund zehn Milliarden Euro. Die Länder sollen dies innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten umsetzen und binnen 20 Jahren abschließen.

Der Direktor des Instituts für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands, Ansgar Hense, betonte, dass eine solche Regelung nicht als "religionsfeindliche Maßnahme" anzusehen sei. Er forderte aber wie andere Experten, den Umfang der abzulösenden Leistungen genauer zu definieren. Das betreffe etwa den Umgang mit "negativen Staatsleistungen" - also der Befreiungen der Religionsgesellschaften von Steuern und Abgaben - oder mit kommunalen Staatsleistungen. Er sprach sich auch für eine größere Flexibilität beim Ablösezeitraum aus, um der Leistungsfähigkeit der Bundesländer gerecht zu werden.

 

Fachleute: Kirchen und Länder einbeziehen

 

Umstritten unter den Experten war die Frage, ob bei der Ablösung das Äquivalenzprinzip oder die Angemessenheit gelten solle. Der Gesetzentwurf sei hier uneindeutig, so der Greifswalder Rechtsexperte Claus Dieter Classen.

Bei der Frage der Höhe plädierten mehrere Fachleute für einen Korridor, um regionalen Unterschieden gerecht zu werden. Der Göttinger Staatsrechtler Hans Michael Heinig betonte allerdings, dass zwar eine Spreizung denkbar sei, diese sich aber zwischen den Faktoren 16 und 20 liegen solle. Zudem plädierte er für Spielraum bei der Art der Ablösung, etwa auch durch verzinsliche Wertpapiere. Grundsätzlich appellierten die Fachleute, die Kirchen und Bundesländer bei der Ausgestaltung des Gesetzes einzubeziehen.

Was sind Staatsleistungen?
Staatsleistungen an die Kirchen gehen auf die Enteignung und Säkularisierung kirchlicher Güter im Zug der Reformation und durch den Reichsdeputationshauptschluss 1803 zurück. Damals verpflichteten sich die Landesherren, die Besoldung und Versorgung kirchlicher Würdenträger sicherzustellen, die durch die Enteignungen Einnahmen verloren. Die Verpflichtung gilt im Grundsatz bis heute. In Verträgen zwischen den Bundesländern, den katholischen Bistümern und evangelischen Landeskirchen ist festgehalten, wie die Entschädigungsleistungen erbracht werden. Die Staatsleistungen summieren sich bundesweit aktuell auf mehr als eine halbe Milliarde Euro pro Jahr – mit großen Unterschieden: Im Saarland wurden zuletzt 680.000 Euro veranschlagt, in Nordrhein-Westfalen 23 Millionen Euro, in Bayern 90 Millionen Euro. (epd, jjo | 13.03.2020)

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