Antonius Hamers, Leiter des Katholischen Büros Nordrhein-Westfalen, im Interview

NRW-Bistümer offen für Ende der Staatsleistungen

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Bundestagsabgeordnete von FDP, Grünen und Linken haben einen Gesetzentwurf zu den so genannten Staatsleistungen an die Kirchen vorgelegt. Der Leiter des Katholischen Büros Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf, Antonius Hamers aus Münster, bewertet den Vorschlag und die Situation in NRW.

Herr Hamers, was sind die zentralen Punkte des Vorschlags?

Erstens, dass die Staatsleistungen, also einige historisch gewachsene Zahlungen an die beiden großen Kirchen, endgültig abgelöst werden. Zweitens, dass dies im Einvernehmen mit den Kirchen geschehen soll. Drittens, dass das Äquivalenzprinzip berücksichtigt werden muss.

Was meint dieses Prinzip?

Staatsleistungen sind bisher jährliche Zahlungen. Wenn der Staat sie ablösen will, kann er sie nicht von jetzt auf gleich auf Null setzen. Es braucht eine Übergangsfrist. In dieser Zeit müssen die jährlichen Zahlungen deutlich steigen, um am Ende den tatsächlichen Wert der dann wegfallenden Leistungen erreicht zu haben. Das nennt man Äquivalenz.

Warum kommt jetzt dieser Gesetzvorschlag?

Den Auftrag, die Staatsleistungen abzulösen, gibt es bereits seit der Weimarer Reichsverfassung 1919. Von dort ist er ins Grundgesetz übernommen worden. Die Staatsleistungen beruhen auf Rechtsgrundlagen, die zum Teil bis Anfang des 19. Jahrhunderts zurückreichen. Als Rechtsnachfolger der damals bestehenden Staaten zahlen heute die Bundesländer die Staatsleistungen und müssen auch über deren Ablösung verhandeln. Der Gesetzentwurf kommt also einem Verfassungsauftrag nach, nennt Grundsätze – und spielt den Ball ins Feld der Länder.

Warum sollten die über ein Ende der Staatsleistungen verhandeln?

Weil es zum einen den Verfassungsauftrag gibt. Zum anderen fielen für die Länder laufende Ausgaben weg, wenn die Leistungen endgültig abgelöst wären.

Was hätte die Kirche davon?

Staatsleistungen beruhen auf zum Teil sehr alten Rechtsgrundlagen. Insofern haben die Kirchen einen Rechtsanspruch darauf. Sie sind weder willkürlich noch eine ungerechtfertigte Unterstützung für die Kirchen. Dennoch wird es immer schwieriger, den historischen Grund für die Staatsleistungen – die Säkularisation 1803 – heute plausibel zu machen. Die Akzeptanz dafür schwindet, und wir sind einer Kritik ausgesetzt, die in keinem Verhältnis zum Nutzen der Staatsleistungen für uns in Nordrhein-Westfalen steht.

Über eine Ablösung müssen jeweils die Länder mit den Kirchen verhandeln. Wie positionieren sich die katholischen Bistümer in NRW?

Wir sind für offen für Gespräche, zumal es einen Verfassungsauftrag gibt. Das Land NRW zahlt derzeit an die fünf Bistümer und drei evangelischen Landeskirchen insgesamt rund 23 Millionen Euro im Jahr. Das ist im Vergleich zu anderen Ländern und Bistümern wenig. In Ostdeutschland zum Beispiel spielen Staatsleitungen bei der Bistumsfinanzierung eine weit größere Rolle, weil sie höher und die Kirchensteuereinnahmen aufgrund der wenigen Kirchenmitglieder viel geringer sind. Eine Ablösung der Staatsleistungen würde diese Bistümer vor größere Schwierigkeiten stellen.

Hat auch der Staat ein Problem?

Die Länder würden mittelfristig von den Zahlungen befreit. Kurzfristig müssten sie allerdings eine größere Summe aufbringen. Das kann die politische Umsetzung schwierig machen.

Welche Chancen hat der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf von FDP, Grünen und Linken?

Er kommt dem Verfassungsauftrag nach und setzt ein politisches Zeichen. Da es ein Entwurf der Opposition ist, sind seine Umsetzungschancen derzeit wohl eher gering. Anders sähe es aus, wenn sich Regierungsfraktionen des Themas annehmen würden.

Was sind Staatsleistungen?
Staatsleistungen an die Kirchen gehen auf die Enteignung und Säkularisierung kirchlicher Güter im Zug der Reformation und durch den Reichsdeputationshauptschluss 1803 zurück. Damals verpflichteten sich die Landesherren, die Besoldung und Versorgung kirchlicher Würdenträger sicherzustellen, die durch die Enteignungen Einnahmen verloren. Die Verpflichtung gilt im Grundsatz bis heute. In Verträgen zwischen den Bundesländern, den katholischen Bistümern und evangelischen Landeskirchen ist festgehalten, wie die Entschädigungsleistungen erbracht werden. Die Staatsleistungen summieren sich bundesweit aktuell auf mehr als eine halbe Milliarde Euro pro Jahr – mit großen Unterschieden: Im Saarland wurden zuletzt 680.000 Euro veranschlagt, in Nordrhein-Westfalen 23 Millionen Euro, in Bayern 90 Millionen Euro. (epd, jjo)

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