Bundesregierung bringt Gesetzentwurf auf den Weg

Kabinett will Werbeverbot für Abtreibung streichen – Kritik der Kirchen

  • Das Bundeskabinett will das Werbeverbot für Abtreibungen streichen.
  • Einen entsprechenden Gesetzentwurf brachte die Bundesregierung am Mittwoch auf den Weg.
  • Die beiden großen christlichen Kirchen lehnen das Vorhaben ab.

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Das Bundeskabinett will das Werbeverbot für Abtreibungen streichen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf brachte die Bundesregierung am Mittwoch auf den Weg. Paragraf 219a im Strafgesetzbuch untersagt das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in grob anstößiger Weise geschieht. Bei Zuwiderhandlung drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.

SPD, Grüne und FDP hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag auf die Streichung verständigt. In der vergangenen Legislaturperiode war der Paragraf leicht gelockert worden. Die Union hatte sich gegen eine Streichung ausgesprochen, ebenso die katholische und evangelische Kirche.

Justizminister: Schritt stärkt Selbstbestimmung der Frauen

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte, mit dem Gesetzentwurf gehe die Regierung einen "wichtigen Schritt für die Selbstbestimmung der Frauen". Sie sollten sich über Methoden und mögliche Risiken eines Schwangerschaftsabbruchs "bestmöglich informieren können". Dazu sollten alle Wege offenstehen.

Der derzeitige Zustand sei "unhaltbar". Es sei nicht einzusehen, dass ausgerechnet Ärztinnen und Ärzte, die selbst Schwangerschaftsabbrüche vornähmen und damit am besten sachlich informieren könnten, nach der derzeitigen Rechtslage eine Strafverfolgung befürchten müssen, wenn sie Informationen zur Verfügung stellten.

Familienministerin: Selbstbestimmte Familienplanung ist Menschenrecht

Buschmann betonte zugleich, gegen "anpreisende und anstößige Werbung für Schwangerschaftsabbrüche" blieben andere Rechtsnormen in Kraft. Auch am geltenden Schutz ungeborenen Lebens ändere sich nichts.

Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (Grüne) erklärte, es werde "endlich Realität, was längst überfällig war". Spiegel betonte, der Kabinettsbeschluss stärke die reproduktiven Rechte von Frauen. Die selbstbestimmte Familienplanung sei ein Menschenrecht.

Kritik der Unionsfraktion

Dagegen erklärte der rechtspolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Günter Krings (CDU), Frauen, die ungewollt schwanger geworden seien, sei mit einer Streichung des Paragrafen 219a nicht geholfen. Vielmehr werde die grundrechtliche Verpflichtung des Staates, auch das ungeborene menschliche Leben zu schützen, missachtet.

Er betonte, es gebe heute bereits umfangreiche Informationsmöglichkeiten für die betroffenen Frauen. Wer wirklich helfen wolle, müsse die unabhängigen Beratungsstellen stärken.

Kritik der KFD und der Kirchen

Auch die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (KFD) betonte, schwangeren Frauen, die eine so folgenschwere Entscheidung treffen müssten, sei mit der Streichung des Paragrafen 219a nicht geholfen. Wenn Bundestag und Bundesrat dem Gesetzentwurf mehrheitlich zustimmen, sei dies ein erster Schritt zur Aufhebung eines gesellschaftlichen Konsenses.

Die katholische und die evangelische Kirche kritisieren die Streichung des Paragrafen. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, hatte noch im Januar betont, die Streichung nehme den Schutz des ungeborenen Lebens zurück und könne "nicht für sich in Anspruch nehmen, fortschrittlich und modern zu sein".

Der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, Martin Dutzmann, mahnte ebenfalls zum Festhalten an der derzeitigen Regelung. Diese berücksichtige den Schutz des ungeborenen Lebens und die möglichen Konfliktlagen von Schwangeren.

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