„Erzbischof Ratzinger hat nicht vorsätzlich etwas Falsches getan“

Kardinal Müller verteidigt Benedikt XVI. – „Habe Gutachten nicht gelesen“

  • Kardinal Gerhard Ludwig Müller (74) sieht den emeritierten Papst Benedikt XVI. rund um das Münchner Missbrauchsguten fälschlich in der Kritik.
  • "Ich habe das Gutachten nicht gelesen; aber für mich ist klar, dass Erzbischof Ratzinger nicht vorsätzlich etwas Falsches getan hat", sagte der ehemalige Präfekt der Glaubenskongregation.
  • Als Papst habe Ratzinger selbst die Regeln bei Missbrauch verschärft.

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Kardinal Gerhard Ludwig Müller (74) sieht den emeritierten Papst Benedikt XVI. rund um das Münchner Missbrauchsguten fälschlich in der Kritik. "Ich habe das Gutachten nicht gelesen; aber für mich ist klar, dass Erzbischof Ratzinger nicht vorsätzlich etwas Falsches getan hat", sagte der ehemalige Präfekt der Glaubenskongregation der Zeitung "Corriere della Sera". Falls Fehler begangen worden seien, habe der emeritierte Papst nichts davon gewusst.

Vielmehr gebe es in Deutschland und darüber hinaus Personen, die Benedikt XVI. gezielt schaden wollten. "Er ist gewissermaßen der höchste Repräsentant des Katholizismus in Deutschland, aber er vertritt eine orthodoxe Haltung", so Müller, der dem ehemaligen Papst nahe steht. In Deutschland gebe es jedoch viele, die einen anderen Weg anstrebten, etwa eine Abschaffung des Zölibats und die Priesterweihe für Frauen. Diese Personen hätten den emeritierten Papst immer attackiert.

"Benedikt XVI. selbst hat Regeln verschärft"

Damals habe keiner genau gewusst, was eine angemessene Reaktion auf Missbrauchsvorwürfe gewesen wäre - weder in der Kirche noch in der übrigen Gesellschaft, sagte Müller. Man habe angenommen, eine Therapie für den Täter könne das Problem lösen. Heute wisse man, dass dies bei Kriminellen nicht reiche. Benedikt XVI. selbst habe daher in seiner Amtszeit strengere Regeln eingeführt.

Das Missbrauchsgutachten für das Erzbistum München belastet den früheren Papst. Joseph Ratzinger habe sich als Münchner Erzbischof von 1977 bis 1982 in vier Fällen fehlerhaft verhalten, heißt es in der Untersuchung externer Anwälte. Zudem melden die Gutachter erhebliche Zweifel an Aussagen von Benedikt XVI. zu einem besonders brisanten Fall eines Wiederholungstäters an.

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