Emeritierter Papst weist dies zurück - Gutachter zweifeln an Unkenntnis

Missbrauchsgutachten hält Benedikt XVI. in vier Fällen Fehlverhalten vor

  • Das Münchner Missbrauchsgutachten belastet Papst Benedikt XVI.
  • Die Anwälte werfen ihm in vier Fällen während seiner Amtszeit als Erzbischof von München und Freising (1977-1982) Fehlverhalten vor.
  • Joseph Ratzinger weist in einer persönlichen Stellungnahme dies in allen Fällen zurück.

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Das am Donnerstag vorgestellte Münchner Missbrauchsgutachten belastet Papst Benedikt XVI. Die Anwälte werfen ihm in vier Fällen während seiner Amtszeit als Erzbischof von München und Freising (1977-1982) Fehlverhalten vor. Rechtsanwalt Martin Pusch wies zugleich darauf hin, dass das emeritierte Kirchenoberhaupt in einer persönlichen Stellungnahme dies in allen Fällen zurückgewiesen habe. Seine Stellungnahme ist mit seiner Einwilligung mit dem Gutachten veröffentlicht worden.

Nach Puschs Ausführungen betreffen zwei Fälle Priester, die unter Erzbischof Joseph Ratzinger wegen Missbrauchs strafrechtlich sanktioniert worden waren, aber beide weiter als Seelsorger arbeiten durften. Kirchenrechtlich sei gegen sie nicht vorgegangen worden, von Fürsorge gegenüber ihren Opfern "nichts erkennbar".

Zweifel der Anwälte an Benedikts Darstellung

Benedikts Einlassungen bieten aus Sicht der Anwälte "einen authentischen Einblick" zur persönlichen Haltung eines herausgehobenen Kirchenvertreters zum Missbrauchsgeschehen.

Zweifel äußerte Pusch an der in einigen Fällen von Benedikt XVI. behaupteten Unkenntnis. Diese sei mit den aus den Akten gewonnenen Erkenntnissen bisweilen "kaum in Einklang zu bringen".

Ratzinger auch im brisanten Fall H. "wenig glaubwürdig"

Auch Angaben Benedikts XVI. zum brisanten Fall des Priesters H. halten die Gutachter für "wenig glaubwürdig". Der schon im Vorfeld der Veröffentlichung intensiv diskutierte Fall betrifft einen Wiederholungstäter, der Anfang 1980 von Essen nach München kam. Der emeritierte Papst hat mehrfach betont, er habe von dessen Vorgeschichte zum Zeitpunkt der Aufnahme in München nichts gewusst und sei auch bei der entsprechenden Ordinariatssitzung nicht dabei gewesen.

Anwalt Ulrich Wastl verwies auf das vorliegende Protokoll dieser Sitzung, in dem der damals in München amtierende Erzbischof Joseph Ratzinger nicht als abwesend vermerkt worden sei. Außerdem zitierte Wastl aus dem Protokoll, wie "der Herr Kardinal" bei dieser Sitzung über die Trauerfeier für den verstorbenen Berliner Kardinal Alfred Bengsch und vertrauliche Gespräche mit dem damaligen Papst Johannes Paul II. über den Theologen Hans Küng berichtet habe.

Damaliger Generalvikar: Ratzinger wusste ohne Zweifel Bescheid

Laut Wastl hat auch Ratzingers damaliger Generalvikar Gerhard Gruber seine öffentliche Aussage von 2010 inzwischen relativiert. Gruber übernahm damals die alleinige Verantwortung dafür, dass der Essener Priester wieder in der Seelsorge eingesetzt worden sei.

Gruber habe jetzt ausgesagt, er sei dazu gedrängt worden. Er zweifle nicht daran, dass Ratzinger die Umstände, die zu dem Wiedereinsatz geführt hätten, gekannt habe.

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