Lockerung des Werbeverbots für Abtreibungen

Katholische Kirche: Änderung von Paragraf 219a „überflüssig“

Die katholische Kirche hält die Lockerung des Werbeverbots für Abtreibungen für „überflüssig“. Frauen könnten „bereits heute vielfältige Informationen aus unterschiedlichsten Informationsquellen erhalten“, hieß es.

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Die katholische Kirche hält die Lockerung des Werbeverbots für Abtreibungen für „überflüssig“. Frauen könnten „bereits heute vielfältige Informationen aus unterschiedlichsten Informationsquellen erhalten“, sagte der Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).

Union und SPD hatten sich auf einen Kompromiss für eine Neufassung des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch verständigt. Demnach sollen sich Schwangere leichter über Möglichkeiten für eine Abtreibung informieren können. Für Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten, soll mehr Rechtssicherheit bestehen.

 

Liste der Ärzte und Einrichtungen

 

Zu dem Kompromiss gehört außerdem eine von der Bundesärztekammer geführte Liste mit Ärzten, Krankenhäusern und Einrichtungen, die Abtreibungen durchführen. Junge Frauen sollen die Verhütungspille bis zum 22. Geburtstag von der Krankenkasse bezahlt bekommen, also zwei Jahre länger als bisher.

Kopp erklärte, zentraler Bestandteil des Konzepts zum Schutz des ungeborenen Lebens sei eine gute Beratung von Frauen in Konfliktlagen, die selbstverständlich alle notwendigen Informationen einschließen müsse. „Die jetzt geplanten Listen, die über die Ärzte und Methoden des Schwangerschaftsabbruchs informieren sollen, wären nach unserem Dafürhalten am besten im geschützten Raum der Beratung aufgehoben“, so der Sprecher der Bischofskonferenz. „Da die Beratung für den Schwangerschaftsabbruch verpflichtend ist, wäre auch gewährleistet, dass alle Frauen Zugang zu diesen Informationen erhielten.“

 

Evangelische Kirche begrüßt Kompromiss

 

Das Katholische Büro in Berlin, das die Bischofskonferenz in der Bundespolitik vertritt, habe die Gelegenheit erhalten, zu dem Entwurf schriftlich Stellung zu nehmen und werde dies auch tun, ergänzte Kopp.

Die evangelische Kirche begrüßte dagegen die vorgeschlagene Lösung. Sie trage dem Schutz des ungeborenen Lebens Rechnung und sichere das Informationsbedürfnis Betroffener, sagte der Sprecher der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Carsten Splitt, am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Außerdem schütze der Gesetzentwurf vor mutwilliger Kriminalisierung.

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