Finanzdirektor gr. Hackmann will ergebnisoffene Verhandlung mit Krankenhaus in Oldenburg

Keine Fusions-Absage: Offizialat widerspricht Pius-Hospital

  • Das Bischöflich Münstersche Offizialat (BMO) in Vechta hat der Darstellung widersprochen, es habe einer Fusion des katholischen Pius-Hospitals und des Evangelischen Krankenhauses in der Stadt Oldenburg eine Absage erteilt.
  • Das Pius-Hospital hatte dies in einer Stellungnahme so dargestellt.
  • Offizialats-Finanzdirektor Michael gr. Hackmann empfiehlt den Beteiligten, die Lage genau zu analysieren und ergebnisoffen weiter über das Thema zu verhandeln.

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Die Diskussion um eine mögliche Fusion des katholischen Pius-Hospitals in Oldenburg mit dem Evangelischen Krankenhaus der Stadt gestaltet sich weiterhin schwierig. Nach viel Aufregung im März um die Absetzung und spätere Wiedereinsetzung des Verwaltungsrats durch den Vechtaer Weihbischof Wilfried Theising sorgt nun offenbar das Pius-Hospital für Verwirrung.

„Es ist nicht richtig, dass das Bischöfliche Offizialat dem ,Fusionsmodell‘ eine Absage erteilt hat.“ Mit diesem Kommentar widersprechen Offizialats-Finanzdirektor Michael gr. Hackmann und der Münsteraner Rechtsanwalt Gerd Möller einer Stellungnahme des Oldenburger Pius-Hospitals vom gestrigen Montag. Das Krankenhaus hatte darin behauptet: Das Offizialat in Vechta habe einem Zusammenschluss des katholischen Hauses mit dem Evangelischen Krankenhauses der Stadt „in Form einer Fusion zu einer neuen Gesellschaft“ eine „Absage erteilt“ und begründe dies mit einem neu vorgelegten Rechtsgutachten.

Offizialat legt weiteres Gutachten vor

Dem treten Möller und gr. Hackmann entgegen. Beide sind als Offizialats-Delegierte an den Verhandlungen über das geplante Zusammengehen der Krankenhäuser beteiligt. Zwar habe das Offizialat als Stiftungsbehörde neben dem vorliegenden ein weiteres Gutachten zur geplanten Fusion in Auftrag gegeben. Eine Entscheidung für oder gegen eine Fusion sei damit aber nicht verbunden gewesen. „Das BMO als kirchliche Stiftungsaufsicht hat weder mit der Übersendung dieses Gutachtens noch sonst damit eine eigene Stellungnahme zur Genehmigungsfähigkeit des ,Fusionsmodells‘ verbunden“, heißt es in ihrer Stellungnahme.

Dass auch ein mit dem neuen Gutachten an die Beteiligten übersandtes Schreiben keine solche Absage enthalte, belegen gr. Hackmann und Möller mit Zitaten aus ihrem vertraulichen Brief. Darin werde lediglich dazu geraten, „ergebnisoffen und nicht beschränkt auf das Fusionsmodell zu verhandeln“ und weitere Analysen zur wirtschaftlichen und finanziellen Lage sowie zu Chancen und Risiken einzuholen.

Offizialat hält sich an Absprachen

Pius Hospital Oldenburg
Das Pius-Hospital in der Stadt Oldenburg. | Foto: Rottmann

Die beiden Offizialatsvertreter verwahren sich zudem gegen die Darstellung des Pius-Hospitals, das BMO habe ein zusätzliches Gutachten, „ohne notwendigen Anlass“ in Auftrag gegeben. Sie betonen vielmehr: Das erste Gutachten habe bezüglich eines beabsichtigten gemeinsamen Betriebs der Kliniken als ein gemeinsames christliches Krankenhaus nicht alle Bedenken ausgeräumt, und es sei die Pflicht einer Stiftungsbehörde, „stiftungsrechtlichen Fragen eigenverantwortlich zu prüfen und zu entscheiden.“ Daher sei es abwegig anzunehmen, diese Prüfung und damit auch die Beauftragung eines Gutachters sei „ohne notwendigen Anlass“ erfolgt.

Zudem widersprechen Möller und gr. Hackmann der Feststellung des Pius-Hospitals, das Offizialat halte sich bei der Suche nach dem besten Weg nicht an die gemeinsame Absprache, die weiteren Schritte zur Ausgestaltung gemeinsam voranzutreiben. Das Gegenteil sei der Fall: Das Offizialat werde diese Absprache auch weiter aufrechterhalten.

Prozess in Oldenburg soll weitergehen

Krankenhaus-Fusion in Oldenburg: Die Fusionsdiskussionen um das Pius-Hospital und das Evangelische Krankenhaus in der Stadt Oldenburg laufen bereits länger. Die Häuser arbeiten seit Jahren eng zusammen. Mit dem angestrebten Zusammenschluss wollen sich die beiden christlichen Häuser mit zusammen 800 Betten für die wachsenden Herausforderungen im Krankenhausbereich rüsten. Zugleich soll der Schritt die Zusammenarbeit der Klinken mit der Oldenburger Universitätsmedizin stärken.

Als Stiftungsbehörde habe es zwar rechtlich zwingende Vorschriften zu beachten und nach eigener Prüfung eigene Entscheidungen zu treffen. Das bedeute aber nicht, dass nicht weiterverhandelt werden könne. „Von der Notwendigkeit, die Verhandlungen über einen Zusammenschluss abzubrechen, ohne dass geklärt ist, wie die zugrundeliegenden Tatsachen sind und welche der verschiedenen möglichen Modelle zum Zusammenschluss sinnvoll und realisierbar sind, kann keine Rede sein.“ Dabei solle auch ein vom Offizialat ins Spiel gebrachtes Beteiligungsmodell untersucht werden.

Der Prozess solle nun weitergehen. Michael gr. Hackmann betonte gegenüber „Kirche-und-Leben.de“: „Wir empfehlen, weiterzuverhandeln und miteinander über alle Möglichkeiten zu sprechen.“ Aber dies, ohne sich im Vorfeld zu sehr auf einen einzigen Weg festzulegen.

Kirchengemeinden in den Blick nehmen

Bei den Verhandlungen müsse auch die Verbindung mit den Kirchengemeinden in Oldenburg in den Blick genommen werden. Außerdem komme es darauf an, zunächst die wirtschaftlichen, medizinischen und finanziellen Verhältnisse ebenso wie Chancen und Risiken verschiedener Modelle des Zusammengehens zu analysieren und zu vergleichen. Erst auf dieser Basis und unter Berücksichtigung der rechtlichen Möglichkeiten könne über den richtigen Weg entschieden werden.

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