Katholiken im Oldenburger Land wählen Kirchenausschüsse

Kirchenvorstandswahl im Bistum Münster – was, wann, wie?

1,67 Millionen Katholiken im Bistum Münster dürfen wählen: Am 10. und 11. November entscheiden die Oldenburger über die Kirchenausschüsse, am 17. und 18. November die Menschen im NRW-Bistumsteil über die Kirchenvorstände.

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Rund 1,67 Millionen Katholiken in 210 Pfarreien im Bistum Münster dürfen wählen: Am 10. und 11. November entscheiden 228.000 Menschen in 39 Pfarreien im Oldenburger Land über die Besetzung der Kirchenausschüsse. Am 17. und 18. November sind 1,44 Millionen Menschen in 171 Pfarreien im nordrhein-westfälischen Bistumsteil zur Kirchenvorstandswahl aufgerufen.

Die Aufgaben der Gremien sind sehr ähnlich. Unterschiede gibt es unter anderem, weil in NRW und Niedersachsen unterschiedliche Kirchenvermögens-Verwaltungsgesetze gelten.

 

Kandidatenliste und Ergänzungen

 

Derzeit läuft die Kandidatensuche. Sie eilt vor allem dort, wo eine Allgemeine Briefwahl abgehalten wird. Während es diese Möglichkeit im Oldenburger Land bei dieser Wahl nicht gibt, werden 44 Pfarreien im NRW-Teil des Bistums sie nutzen, heißt es auf Anfrage im Generalvikariat in Münster und im Offizialat Vechta.

Die Briefwahl-Pfarreien müssen ihre Kandidatenlisten bereits vom 9. bis 16. September öffentlich machen. Gemeinden, die wie bisher an der Urne wählen lassen, müssen die Kandidatenliste vom 14. bis 21. Oktober veröffentlichen.

Ergänzungen bleiben aber möglich: Unterschriften von 20 Wahlberechtigten genügen, damit ein Kandidat auf die Liste aufgenommen wird. In Briefwahl-Pfarreien sind Nachmeldungen bis zum 16. September möglich, in den anderen bis zum 28. Oktober.

 

44 Pfarreien im NRW-Teil nutzen Briefwahl

 

44 Pfarreien im Münsterland und am Niederrhein haben sich für die Allgemeine Briefwahl entschieden. Ihnen sendet das Generalvikariat personalisierte Unterlagen für alle Wahlberechtigten zu.

Eine dieser Pfarreien ist St. Peter und Paul in Velen, Ramsdorf und Hochmoor im Kreisdekanat Borken. Sie hält nach der Pfarreiratswahl im vergangenen Jahr erneut eine Briefwahl ab. „2017 hatte sich die Wahlbeteiligung bei uns vervielfacht“, berichtet Pfarrer Karl Döcker. Per Briefwahl könne die Pfarrei jeden Katholiken erreichen – nicht nur jene, die am Wahl-Wochenende zur Kirche kommen.

 

„Gesprächsthema in den Familien“

 

„Und wir erreichen die Familien“, sagt der Pfarrer. Viele Ehrenamtliche hätten berichtet, dass die Pfarrei nach Zusendung der Wahlunterlagen „Gesprächsthema gewesen“ sei.

Die Briefwahl-Pfarreien müssen nur den Wählern die Unterlagen zukommen lassen. 27 Gemeinden wollen die Wahlbriefe mit Hilfe von Ehrenamtlichen selbst zustellen, 17 Pfarreien nutzen die Post, auf sie kommen Kosten zu.

 

Rückporto zahlt das Bistum

 

„Das Rückporto bei den Briefwahl-Pfarreien trägt erstmals das Bistum“, sagt Dominique Hopfenzitz. Der Experte für Staatskirchenrecht in der Rechtsabteilung des Generalvikariats ist mit der Kirchenvorstandswahl befasst. Bei der Pfarreiratswahl 2017 mussten Briefwähler – wenn sie den Brief nicht persönlich abgaben – das Porto selbst bezahlen.

 

Wie viele Kandidaten, wie viele Gremienmitglieder?

 

Wie viele Kandidaten die Pfarreien für den Kirchenvorstand (NRW-Teil) suchen müssen, hängt von der Zahl der Katholiken ab. Bei bis zu 1.500 Gläubigen hat der Kirchenvorstand sechs Mitglieder, bis 5.000 Katholiken acht, bis 10.000 Katholiken zehn, in größeren Pfarreien 16 Mitglieder. Neu gewählt wird alle drei Jahre die Hälfte des Gremiums.

Ausnahme sind die Pfarreien, die seit der Kirchenvorstandswahl 2015 fusionierten. Sie wählen den kompletten Kirchenvorstand neu. Im Münsterland und am Niederrhein betrifft das rund 15 Pfarreien.

Es muss übrigens eine wirkliche Wahl geben, verlangt das Gesetz in NRW. Nötig ist also mindestens ein Kandidat mehr als es freie Plätze im Kirchenvorstand gibt.

 

Themen in den Gremien

 

Themen, mit denen sich Kirchenvorstände und Kirchenausschüsse beschäftigen, sind unter anderem Personal- und Finanzfragen, die Verwaltung von Kindergärten und Friedhöfen, Investitionen und der Unterhalt von Gebäuden. Die Aufzählung solle niemanden von einer Kandidatur abhalten, sagt Experte Hopfenzitz: „Man sollte aber keine Scheu davor haben, Entscheidungen zu treffen, die finanzielle Folgen haben können.“

Und wenn teure Fehlentscheidungen fallen? Solange Beschlüsse nach Beratung, nach bestem Wissen und nicht im Alleingang fallen, müsse sich niemand sorgen. „Selbst Einzelfälle, in denen ein Kirchenvorstandsmitglied für einen Fehler hätte haften müssen, sind uns im Generalvikariat nicht bekannt“, beruhigt Hopfenzitz.

 

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