In 171 Kirchengemeinden wird im November gewählt

Kirchenvorstandswahlen im Bistum Münster auch per Brief möglich

Erstmals wird auch bei den im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster stattfindenden Kirchenvorstandswahlen die Briefwahl angeboten.

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Die positive Resonanz auf die Pfarreiratswahlen im vergangenen Jahr ist Antrieb für das Bistum Münster: Erstmals wird auch bei den im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums stattfindenden Kirchenvorstandswahlen das Verfahren der Allgemeinen Briefwahl angeboten.

Die Pfarrei Ss. Fabian und Sebastian in Rosendahl hat sich bereits für das neue Verfahren entschieden. „Wir möchten möglichst vielen Gemeindemitgliedern die Wahl ermöglichen. Da zu unserer Pfarrei fünf Kirchorte gehören, ist die Briefwahl ein guter und praktikabler Weg“, erklärt Pfarrer Dirk Holtmann. Bereits bei der Pfarreiratswahl im vergangenen Jahr hatte sich die Gemeinde für die Allgemeine Briefwahl entschieden. „Mit großem Erfolg und einer hohen Wahlbeteiligung. Ich bin dankbar, dass wir ein gutes Netz von Verteilern haben, die die Wahlunterlagen an die Haushalte weitergeben“, ist er über die notwendige Unterstützung der Ehrenamtlichen glücklich.

 

Wahlen in 171 Kirchengemeinden

 

Knapp 1,4 Millionen Wahlberechtigte ab 18 Jahren sind am 17./18. November in 171 Kirchengemeinden aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Mit der Allgemeinen Briefwahl soll die Wahlbeteiligung und damit die Legitimation für das kirchliche Gremium gesteigert werden. Allgemeine Briefwahl bedeutet, dass jedem wahlberechtigten Mitglied der Pfarrei die Wahlunterlagen zugestellt werden. Den Wahlbrief können die Wählerinnen und Wähler später per Post senden oder persönlich in der Pfarrei an einer der Sonderabgabestellen sowie am Wahltag im Wahlbüro abgeben.

Bei den Pfarreiratswahlen 2017, als erstmals die Möglichkeit der Allgemeinen Briefwahl bestand, gab es eine deutlich höhere Wahlbeteiligung als bei der Urnenwahl. Dieser positive Effekt soll bei den Kirchenvorstandswahlen wiederholt werden.

 

Bistum übernimmt Kosten der Briefwahl

 

Beschließt ein Kirchenvorstand die Durchführung einer Allgemeinen Briefwahl, übernimmt das Bistum die Herstellung der Unterlagen und finanziert sie auch. Ebenso trägt das Bistum die Kosten für die Rücksendung des Wahlbriefes vom Wahlberechtigten an die jeweilige Kirchengemeinde. Letztere ist lediglich dafür verantwortlich, dass die Unterlagen bei den Wahlberechtigten rechtzeitig ankommen.

Bis zum 9. Juli haben die Kirchengemeinden im NRW-Teil des Bistums noch Zeit, eine Allgemeine Briefwahl zu beschließen. Dann endet laut Wahlordnung die Frist. Soweit kurzfristige Nachmeldungen eingehen sollten, will man versuchen, deren Teilnahme noch zu ermöglichen.

 

Suche nach geeigneten Kandidaten

 

Kirchenvorstände verwalten das Vermögen der Kirchengemeinde und entscheiden in Personalangelegenheiten. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Kirchengemeinde, die am Wahltag 18 Jahre alt sind und seit einem Jahr in der Kirchengemeinde wohnen. Wählbar in dieses Gremium sind Wahlberechtigte, die am Wahltag 21 Jahre alt sind.

Die Wahlausschüsse der Kirchengemeinden schauen sich in den kommenden Wochen nach geeigneten Kandidaten für die Kirchenvorstände um. Interessierte, wählbare Mitglieder der Kirchengemeinden können sich mit Unterstützung von 20 Wahlberechtigten auch selbst auf die Wählerliste setzen lassen.

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