Pfarreiräte und Kirchenvorstände werden neu bestimmt

Wahlen im Bistum Münster im November – Allgemeine Briefwahl möglich

  • Für die Pfarreirats- und Kirchenvorstandswahlen am 6. und 7. November weist das Bistum Münster auf die Möglichkeit der Allgemeinen Briefwahl hin.
  • Welche Vor- und Nachteile hat sie, wer organisiert was? Wir geben Antworten.
  • Die Entscheidung zum Wahlmodus treffen die jeweiligen Gremien selbst.

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Für die Pfarreirats- und Kirchenvorstandswahlen am 6. und 7. November weist das Bistum Münster auf die Möglichkeit der Allgemeinen Briefwahl hin. Dabei werden jedem wahlberechtigten Katholiken auf Pfarrei-Gebiet die Wahlunterlagen automatisch zugestellt.

Diese Form der Abstimmung war bei der Pfarreiratswahl 2017 und der Kirchenvorstandswahl 2018 jeweils erstmals möglich gewesen. Pfarreien mit Allgemeiner Briefwahl verzeichneten durchgehend eine höhere Beteiligung als bei Urnenwahlen. Allerdings ist die Allgemeine Briefwahl mit Aufwand und Kosten verbunden.

 

Briefwahl: Was das Bistum organisiert, was die Pfarrei

 

Beschließt ein Pfarreirat oder Kirchenvorstand, das jeweilige Gremium per Allgemeiner Briefwahl zu bestimmen, übernehme das Bistum die Herstellung der Wahlunterlagen und finanziere sie auch, teilt die Bischöfliche Pressestelle mit. Ebenso trage das Bistum die Kosten für die Rücksendung des Wahlbriefs an die Pfarrei. Wähler können ihre Stimme kostenfrei per Post schicken oder persönlich bei der Pfarrei abgeben.

Allerdings ist diese dafür zuständig, dass die Wahlunterlagen rechtzeitig ankommen. Sie muss also die Zustellung an in der Regel mehrere tausend Wahlberechtigte auf Pfarrei-Gebiet organisieren – durch eigene Engagierte oder Dienstleister, was Kosten verursachen dürfte.

 

Meldefristen für Allgemeine Briefwahl

 

Wer den Pfarreirat per Allgemeiner Briefwahl wählen lassen möchte, muss dies bis zum 30. Mai dem Generalvikariat in Münster melden. Wer den Kirchenvorstand auf diese Weise wählen lassen möchte, muss bis zum 26. Juni Bescheid geben.

Pfarreiräte werden am 6. und 7. November in beiden Teilen des Bistums Münster gewählt, die Kirchenvorstände nur im nordrhein-westfälischen Teil. Die Kirchenausschüsse im Oldenburger Land stehen nach Angaben des Offizialats Vechta erst 2022 zur Wahl.

 

Wer darf wählen, wer ist wählbar?

 

Der Pfarreirat gestaltet mit dem Seelsorgeteam das pastorale Handeln. Wahlberechtigt sind Gemeindemitglieder, die am Wahltag 14 Jahre alt sind. Kandidaten müssen 16 Jahre alt sein.

Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen der Pfarrei und entscheidet in Personalfragen. Wahlberechtigt sind Gemeindemitglieder, die am Wahltag 18 Jahre alt sind und seit einem Jahr auf Pfarrei-Gebiet wohnen. Kandidaten müssen 21 Jahre alt sein.

Das Werbematerial zu den Wahlen wurde von der Medienagentur Kampanile gestaltet. Sie gehört ebenso zum Medienhaus des Bistums Münster wie die Redaktion von Kirche-und-Leben.de.

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