Reform des Kinderbildungsgesetzes

Kitas: NRW-Regierung und Träger streiten um 570 Millionen Euro

Zwischen der NRW-Landesregierung und den Wohlfahrtsverbänden gibt es offenkundig erhebliche Differenzen über die künftige Finanzierung der Kindergärten in Nordrhein-Westfalen.

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Zwischen der NRW-Landesregierung und den Wohlfahrtsverbänden gibt es offenkundig erhebliche Differenzen über die künftige Finanzierung der Kindergärten in Nordrhein-Westfalen.

Wie NRW-Familienminister Joachim Stamp (FDP) im Familienausschuss des Düsseldorfer Landtags berichtete, machten die Wohlfahrtsverbände neben der vom Land angekündigten Erhöhung der Fördermittel von 1,3 Milliarden Euro erhebliche weitere Mittel bei Sachkosten geltend. Auf der Basis einer Befragung von 150 Kita-Einrichtungen bestehe zu den Berechnungen des Landes für die landesweit über 10.000 Kindergärten „eine Diskrepanz“ in Höhe von 570 Millionen Euro.

 

Opposition: Kita-Träger wurden an Reform-Plänen nicht beteiligt

 

Nach Darstellung von Stamp sei die Berechnung der Freien Wohlfahrtspflege und der beiden großen Kirchen mit einer „veränderten Systematik“ zu erklären. Bisher seien etwa Verwaltungskosten aus der Kindpauschale mitfinanziert worden. Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege halte aber für Verwaltungskosten, Anschaffungen und Außenanlagen der Kindergärten weitere 570 Millionen Euro für notwendig.

Die SPD-Opposition warf der Landesregierung vor, Wohlfahrtsverbände und Kirchen, die 75 Prozent aller Kitas in NRW betrieben, bisher an den Reformüberlegungen für eine neue Kita-Finanzierung nicht beteiligt zu haben. „Nun rächt sich, dass Schwarz-Gelb am liebsten in Hinterzimmern Politik macht und dann der staunenden Fachöffentlichkeit Ergebnisse und Zahlen präsentiert“, erklärte der familienpolitische der SPD-Landtagfraktion, Dennis Maelzer.

 

Kritik der Opposition

 

Offenbar fehlten derzeit noch 570 Millionen Euro pro Jahr, um die Auskömmlichkeit der Kitas zu gewährleisten. Diese Auskömmlichkeit aber habe Stamp bei der anstehenden Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 ausdrücklich garantiert. Die Landesregierung wolle offenbar nur den gesetzlichen Rahmen für Kindergärten finanzieren, nicht aber die umfängliche frühkindliche Bildung, mutmaßte Maelzer.

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