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Die Bundesländer haben im Vermittlungsausschuss ihren Widerstand gegen das Krankenhaus-Transparenzgesetz aufgegeben. Keine gute Nachricht aus Sicht des Geschäftsführers des katholischen Klinikverbundes KERN in nördlichen Ruhrgebiet, Hendrik Nordholt.
Unter einer „Einigung“ stelle er sich etwas anderes vor, sagt Hendrik Nordholt im Gespräch mit Kirche+Leben. Er ist Geschäftsführer des KERN-Klinikverbundes mit elf Klinik-Standorten im nördlichen Ruhrgebiet, teils auf Münsteraner, teils auf Essener Bistumsgebiet. Wie tags zuvor schon der Spitzenverband der katholischen Kliniken, lässt auch er wenig Gutes daran, dass sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) mit seinem Krankenhaus-Transparenzgesetz durchgesetzt hat.
Kern dessen, was jetzt umgesetzt werden soll, ist ein „Transformationsfonds“ mit Blick auf eine geplante große Krankenhausreform. Dieser Fonds soll ab 2025 für die nächsten zehn Jahre mit 50 Milliarden Euro gefüllt werden. Die Summe teilen sich Bund und Länder jeweils zur Hälfte. Nordholt kritisierte die Ankündigungen ähnlich wie zuvor bereits der Spitzenverband der katholischen Krankenhäuser als vage und unzureichend.
Erhöhte Personal- und Sachkosten nicht aufgefangen
Im Krankenhausreformgesetz werde es künftig ein Verfahren geben, in dem Tarifsteigerungen besser berücksichtigt werden, hatte es aus Regierungskreisen geheißen. Eine Anpassung der sogenannten Landesbasisfallwerte, die für die Erstattungshöhe der Betriebskosten der Krankenhäuser mitverantwortlich sind, war eine Forderung der Länder gewesen. Es bestehe aber weiter ein „Delta“ zwischen den Einnahmen durch die Fallpauschalen und den stetig steigenden Personalkosten – etwa durch die anstehenden Tarifsteigerungen – und Sachkosten, sagte Nordholt.
Ähnlich wie bereits der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, kritisiert auch Nordholt zudem die in seinen Augen durch das Transparenzgesetz entstehende zusätzliche Bürokratie. Wenn man mit Ärzten und Pflegepersonal spreche, dann sei die am häufigsten genannte Erwartung für Verbesserungen ein Abbau der bürokratischen Belastung. Das neue Gesetz bringe aber durch zusätzliche Dokumentationspflichten das Gegenteil. Er sei keineswegs gegen Transparenz, sagte Nordholt. Schon jetzt sei es aber so, dass sich die Patienten gut darüber informieren könnten, worauf die einzelnen Häuser spezialisiert seien, und dies schon im eigenen Interesse häufig auch täten. Ärztekammer-Präsident Reinhardt hatte die sogenannte Weiße Liste und das Deutsche Krankenhausverzeichnis genannt.