Kritik nach Einigung im Vermittlungsausschuss

Katholische Kliniken: Lauterbachs Transparenzgesetz ohne Verbesserungen

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Im Streit um einen wichtigen Teil der Krankenhausreform haben sich Bund und Länder geeinigt. Doch der Katholische Krankenhausverband Deutschland (KKVD) spricht von „vagen Versprechungen“.

Vertreter von Bundestag und Bundesrat haben im Vermittlungsausschuss den Weg für mehr Transparenz bei Klinikbehandlungen frei gemacht, teilte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am späten Mittwochabend in Berlin mit. Damit könne eine Insolvenzwelle abgewendet werden.

„Es gibt mehr Geld für die Kliniken und eine bessere Übersicht über die Qualität der Häuser“, erklärte der Minister. „Und Patientinnen und Patienten erfahren endlich, wo sie am besten behandelt werden.“ Es bleibe dabei, dass er bis Ende April einen Gesetzentwurf für eine große Krankenhausreform ins Kabinett einbringen wolle. Der Bundesrat hatte das vom Bundestag beschlossene Transparenzgesetz im November gestoppt. Die Länder befürchten, dass der Bund durch eine Hintertür ihre Kompetenzen bei der Krankenhausplanung beschneidet.

Katholische Kliniken: Gesetz „mit der Brechstange durchgesetzt“

Dass der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat mit Mehrheit das Krankenhaus-Transparenzgesetz unverändert passieren ließ, nennt Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des KKVD, einen Sieg von „Machtpolitik über Sachpolitik“. Rümmelin sagte laut Mitteilung ihres Verbandes: „Bundesgesundheitsminister Lauterbach und die SPD-geführten Bundesländer haben mit der Brechstange ein Gesetz durchgesetzt, das keine echten Verbesserungen bringen wird.“

Bei dem versprochenen Mehr an Transparenz für die Patientinnen und Patienten lägen „die Tücken im Detail“. An der Größe eines Krankenhauses lasse sich nicht einfach ablesen, wie qualitativ hochwertig die jeweilige Behandlung sei. Doch genau dieser Eindruck solle den Patientinnen und Patienten vermittelt werden. Zudem würden beim Qualitätsvergleich spezifische Risiken und Vorerkrankungen der Patientinnen und Patienten, die einen Behandlungserfolg gefährden, nicht berücksichtigt. Für die Klinikteams bringe das Gesetz zudem durch zusätzlichen Dokumentationsaufwand mehr statt weniger Bürokratie.

Verband vermisst verbindlichen Gesetzestext

Dringend benötigte Finanzierungsanpassungen zum Ausgleich von Inflations- und Tarifsteigerungsraten würden nur mit einem „vagen Versprechen“ von kurzfristigen Liquiditätshilfen und einem Transformationsfonds im Zuge der geplanten Krankenhausreform beantwortet. Die Geschäftsführerin: „Taten in Form von konkreten Gesetzestexten gibt es dazu keine. Minister Lauterbach und die SPD-geführten Länder sind nun in der Pflicht, aus den Versprechen schnellstmöglich klare Regelungen zu machen.“ 

Der Insolvenzwelle und dem kalten Strukturwandel müsse endlich mit verantwortungsvollen politischen Maßnahmen und zusätzlichen Finanzmitteln begegnet werden. Die Einigung von Mittwoch trage dazu nichts bei. Sie lasse die Kliniken vielmehr „in ihrem Ringen darum alleine, die regionale Gesundheitsversorgung am Laufen zu halten“.

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