Je ein Erhöhungsschritt 2024 und 2025

Mindestlöhne in der Altenpflege steigen deutlich – Caritas zufrieden

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Die Mindestlöhne in der Altenpflege steigen 2024 und 2025 deutlich. Das beschloss die von der Bundesregierung einberufene Pflegekommission. Nicht nur Dienstgeber und Mitarbeitende der Caritas sind zufrieden.

Beschäftigte in der Altenpflege sollen deutlich höhere Mindestlöhne erhalten. Die von der Bundesregierung einberufene Pflegekommission hat sich einstimmig für zwei Anhebungsschritte ausgesprochen - zum 1. Mai 2024 und zum 1. Juli 2025, teilt das Bundesarbeitsministerium mit. Es muss die Empfehlung jetzt umsetzen.

Für Pflegehilfskräfte empfiehlt die Kommission ab Juli 2025 eine Anhebung auf 16,10 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 17,35 Euro, für Pflegefachkräfte auf 20,50 Euro pro Stunde. Die Laufzeit reicht bis 30. Juni 2026. Zudem empfiehlt die Kommission weiterhin einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Anspruch hinaus von jeweils neun Tagen pro Jahr.

Höher als der allgemeine Mindestlohn

Derzeit erhalten Pflegefachkräfte einen Mindestlohn von 17,65 Euro. Für Pflegekräfte mit einer mindestens einjährigen Ausbildung beträgt das Mindestentgelt 14,90 Euro, für Pflegehilfskräfte 13,90 Euro. Rund 1,3 Millionen Beschäftigte arbeiten in Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen. Er liegt deutlich höher als der allgemeine Mindestlohn, der 12 Euro pro Stunde beträgt.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte, Pflegekräfte arbeiteten hart und oft unter schwierigen Bedingungen. "Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass sie gute Arbeitsbedingungen haben, die nicht krank machen." Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erklärte, Pflegekräfte seien eine tragende Säule des Gesundheitssystems. "Das muss sich auch im Lohn widerspiegeln."

Caritas-Dienstgeber: Lange Laufzeit verschafft Luft

Der Pflegekommission gehören Vertreter von privaten, frei-gemeinnützigen und kirchlichen Pflegeeinrichtungen an. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind paritätisch vertreten.

Vertreter der Caritas begrüßten die Beschlüsse. Norbert Altmann, Sprecher der Caritas-Dienstgeber, sprach von einer Stärkung des Pflegeberufs. Er betonte die lange Laufzeit bis Juli 2026. "Das beschert den Arbeitgebern in der Pflegebranche etwas Luft."

Mitarbeitende: Schutz vor Lohndumping

Für die Mitarbeiter-Seite der Caritas erklärte Thomas Rühl, ein steigender Mindestlohn schütze vor Lohndumping, "ist aber noch nicht der große Wurf". Der Pflegeberuf müsse für neue und ehemalige Pflegekräfte deutlich attraktiver werden. Notwendig seien Flächentarife und die Zusage der Politik, die Finanzierung der Pflegeversicherung dauerhaft zu sichern.

Die Arbeitgeberseite im "Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste" sprach von einem schmerzhaften Kompromiss. Kommissionsmitglied Rainer Brüderle sagte, die Anhebung sei "das Äußerste des Leistbaren für die ohnehin massiv belasteten Betriebe".

Patienschützer nicht nur zufrieden

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz lobte die Anhebung. "Der Bundesarbeitsminister macht seinen Job. Die Pflegemindestlöhne steigen seit Jahren kontinuierlich", sagte Vorstand Eugen Brysch.

Deutliche Kritik äußerte er dagegen an Lauterbach: Die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen würden nicht angepasst. "Die Kostenschere geht immer weiter auseinander und insbesondere voll zulasten der 4,1 Millionen Pflegebedürftigen daheim", sagte Brysch.

Gegenfinanzierung noch offen

Offen bleibt allerdings, wie die höheren Löhne in der Pflege gegenfinanziert werden sollen. Schon jetzt schlagen die höheren Personalkosten bei Heimbewohnern durch höhere Eigenbeteiligungen durch. Immer mehr Bewohner von stationären Alteneinrichtungen rutschen dadurch in die Sozialhilfe. Und Caritas-Dienstgebersprecher Altmann warnt: "Es gilt, drohende Insolvenzen abzuwenden, auch im Bereich der Altenhilfe."

Die Kassen werden die höheren Kosten allenfalls teilweise und mit deutlicher Verzögerung ausgleichen. Im vergangenen Jahr beklagten sie ein Defizit von mehr als zwei Milliarden Euro, das durch höhere Versicherungsbeiträge ausgeglichen werden musste.

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