Staatsanwaltschaft Saarbrücken führt Vorermittlungen

Missbrauchstäter war im Erzbistum Köln tätig – kein Hinweis aus Trier

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Der Fall des verstorbenen Priesters des Bistums Trier, der jahrzehntelang Missbrauch begangen und mit Fotos dokumentiert haben soll, zieht Kreise. Inzwischen sind auch die Staatsanwaltschaft Saarbrücken und das Erzbistum Köln damit befasst. Im Erzbistum war der Priester im Einsatz - offenbar, ohne dass Trier auf die Vorgeschichte des Mannes hingewiesen hatte.

Der Fall des verstorbenen saarländischen Priesters des Bistums Trier, der jahrzehntelang Missbrauch begangen und mit Fotos dokumentiert haben soll, beschäftigt inzwischen die Staatsanwaltschaft, das Erzbistum Köln und die Politik. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken teilt mit, Vorermittlungen zu führen.

Sie wolle herausfinden, ob es lebende Tatbeteiligte und nicht verjährte Taten gebe. Die Behörde prüfe auch, ob sie pornografische Fotos und Filme annehmen und auswerten könne.

Keine Hinweise auf Taten im Erzbistum Köln

Von 1971 bis 1979 war der Priester im Erzbistum Köln tätig. Laut „Kölnischer Rundschau“ gibt es keine Belege dafür, dass das Bistum Trier die Kölner Kollegen seinerzeit über die aktenkundige pädophile Neigung des Pfarrers informierte. Der Mann war zum Studium in Köln beurlaubt worden und zeitweise als Religionslehrer an einer Mädchenschule tätig.

Bisher lägen keine Hinweise darauf vor, dass der Geistliche auch im Erzbistum Köln Taten begangen habe. Man sei mit der Trierer Bistumsverwaltung im Austausch, erklärte das Erzbistum der „Rundschau“.

Kritik am Trierer Kommissions-Chef Robbers

Öffentlich gemacht hatte den Fall der Neffe des Priesters, der im Haus des Verstorbenen Kisten mit teils pornografischen Fotos und Filmen fand. Sie zeigten teilweise Minderjährige. Die Aufnahmen sollen von den 1960er Jahren bis in die 2000er Jahre reichen.

Kritik gibt es am Vorsitzenden der Aufarbeitungskommission im Bistum Trier, dem früheren rheinland-pfälzischen Justizminister Gerhard Robbers. Der Priester-Neffe sagt, Robbers habe ihm nahegelegt, die Bilder zu vernichten, um nicht Gefahr zu laufen, sich selbst strafbar zu machen.

Bundesbeauftragte zum Trierer Fall

Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, sagte der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ), der Vorwurf gegen Robbers zeige, „dass wir noch kein gemeinsames Verständnis davon haben, welche Voraussetzungen eine gelingende Aufarbeitung braucht“. Mögliches Beweismaterial an eine zuständige Stelle zu geben oder zu vernichten, möge aus strafrechtlicher Sicht nachvollziehbar sein, diene aber nicht der Aufarbeitung.

Diese habe das Ziel, Taten – auch verjährte – aufzudecken, um Verantwortliche zu identifizieren und wenigstens heute eine Verantwortungsübernahme zu erreichen. Zugleich werde die „nachvollziehbare Unsicherheit von Kommissionsmitgliedern hinsichtlich des Risikos einer eigenen Strafbarkeit“ deutlich, so Claus. Für Betroffene können Bilder ihr zufolge wichtige Beweise sein, wenn es um kirchliche Zahlungen oder den Zugang zu Leistungen nach dem Opferentschädigungsrecht geht.

Robbers stellt Gespräch anders dar

Robbers stellt das Gespräch mit dem Neffen des Priesters anders dar. „Ich habe darauf hingewiesen, dass man das Material zügig an eine zuständige Stelle geben oder vernichten muss nach der jetzigen Rechtslage“, sagte er der FAZ.

Kohlgraf lobt Rolle der Medien im Missbrauchsskandal
Der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf hat die Rolle der Medien bei der Aufarbeitung von Missbrauch gewürdigt. „Ich glaube tatsächlich, dass wir als katholische Kirche nicht so weit wären wie wir sind, wenn uns die Medien nicht auf die Füße getreten wären, mit Recherchen und auch mit öffentlichem Druck“, sagte Kohlgraf.

Dies sei letztlich Aufgabe von Medien, nicht nur gegenüber den Kirchen, sondern gegenüber allen gesellschaftlichen Gruppen. Die Vielfalt der Medien sei eine Chance: „Es bleibt heute nichts mehr geheim.“ Das sei gut so. | KNA

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