Nach Antrag der SPD-Landtagsfraktion

NRW-Bistümer: Missbrauch in der Seelsorge gehört ins Strafgesetzbuch

  • Die NRW-Bistümer unterstützen einen SPD-Antrag zum besseren Schutz vor Missbrauch.
  • So fordert die SPD-Landtagsfraktion die Einführung eines Kinderschutzbeauftragten.
  • Außerdem plädieren die Bistümer für die Aufnahme von Missbrauch in der Seelsorge ins Strafgesetzbuch.

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Die katholischen Bistümer im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen zeigen sich offen für einen Antrag der SPD-Landtagsfraktion, der auf mehr staatliche Eingriffe bei der Missbrauchsaufarbeitung abzielt. Unter anderem fordert die SPD die Einführung eines Kinderschutzbeauftragten in NRW.

Laut einer Stellungnahme von Montag begrüßen die Diözesen Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn zusätzliche Stellen, die dem Schutz von Kindern und Jugendlichen dienen. Es müssten aber die Zuständigkeiten mit Blick auf andere Einrichtungen und Amtsträger geregelt sein, vor allem in Bezug auf die Opferschutzbeauftragte des Landes, Elisabeth Auchter-Mainz.

Bistümer: Missbrauch betrifft ganze Gesellschaft

Die SPD-Fraktion hatte in ihrem Antrag von November zudem gefordert, dass sexueller Missbrauch im Seelsorgeverhältnis ausdrücklich ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden soll. Das Katholische Büro NRW, das die Stellungnahme für die fünf Bistümer verfasste, verweist hier auf einen Schriftsatz der deutschen Bischöfe von vergangenem März. Darin stellen die Bischöfe fest, dass es in Seelsorgebeziehungen ein Machtgefälle gibt, ähnlich wie in pädagogischen oder medizinischen Verhältnissen. Das Ausnutzen einer solchen Beziehung für sexuelle Übergriffe müsse strafbar sein.

Missbrauch sei ein gesamtgesellschaftliches Problem, betont das Katholische Büro. Es verweist auf die Präventions-, Interventions- und Aufklärungsarbeit, die in den Diözesen bereits geleistet worden sei, sowie auf die freiwilligen Zahlungen der Kirche an Missbrauchsbetroffene.

Anhörung im NRW-Landtag am 2. März

„Wie alle hierarchischen Systeme ist auch die Kirche anfällig für Machtmissbrauch und begünstigt durch Abhängigkeiten und Vertuschung Missbrauch“, erklärt das Katholische Büro. Dem müsse entgegengewirkt werden. „Wichtige Schritte dazu sind, alle Akteure an der Aufarbeitung zu beteiligen und gemeinsame Standards zu vereinbaren. Hinzukommt eine wirksame – rechtliche – Kontrolle, wie es eine kirchliche Verwaltungsgerichtsbarkeit leisten könnte.“

Das Katholische Büro in Düsseldorf ist die Vertretung der fünf NRW-Bistümer bei Landesregierung und Landtag. Seine Stellungnahme trägt es am 2. März im Rahmen einer Sachverständigenanhörung vor dem Hauptausschuss des Landtags und der Kinderschutzkommission vor. Die NRW-Landesregierung von CDU und Grünen hat sich bereits offen für Teile des SPD-Antrags gezeigt.

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