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Wegen der umstrittenen Aufarbeitung von Missbrauchsfällen im Erzbistum Köln prüft die Staatsanwaltschaft Strafanzeigen gegen Kardinal Rainer Maria Woelki. In vielen dieser Anzeigen werfen Privatpersonen dem Erzbischof Strafvereitelung vor, wie der Kölner Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn am Dienstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) bestätigte. Anfang des Jahres seien die ersten Anzeigen eingegangen, mittlerweile seien es etwa zehn. Derzeit kämen jedoch täglich neue Anzeigen hinzu. Daher sei nicht absehbar, wie lange die Prüfung dauern werde.
Strafvereitelung bedeutet, dass die Aufklärung von Straftaten wissentlich verhindert wird. Seit Monaten wird im Erzbistum Köln um die öffentliche Aufarbeitung früherer Fälle sexuellen Missbrauchs durch Geistliche gerungen. Dabei geht es auch darum, Verantwortliche zu benennen, die Täter geschützt und Verbrechen vertuscht haben. Ein erstes Aufarbeitungsgutachten hat Woelki nicht veröffentlichen lassen, weil er es für fehlerhaft und nicht rechtssicher hält; zugleich hat er für den 18. März die Veröffentlichung eines zweiten Gutachtens angekündigt. Kritiker werfen dem Erzbischof mangelnden Aufklärungswillen und schlechte Kommunikation vor.
Staatsanwaltschaft prüfte in der Vergangenheit immer wieder
Der WDR hatte zuerst über die staatsanwaltschaftliche Prüfung berichtet. Nach Informationen des Senders gab es in den vergangenen Jahren mehrfach derartige Prüfungen gegen Woelki, die jedoch stets eingestellt worden seien. Willuhn erklärte, die früheren Vorwürfe stünden - soweit dies ersichtlich sei - in keinem direkten Zusammenhang zu den derzeitigen Anschuldigungen gegen den Kardinal. Erst wenn sich ein Anfangsverdacht bestätigt, nimmt eine Staatsanwaltschaft Ermittlungen auf.
Reaktion Erzbistum
Die Erzbischöfliche Pressestelle Köln erklärte, die Überprüfung auf strafrechtlich relevante Taten und Verdachtsfälle sei von Anfang an Teil der unabhängigen Untersuchung. Laut Auftrag sollten sowohl die ersten als auch die zweiten Gutachter klären, „ob ab 2002 alle Hinweise auf mögliche Missbrauchsfälle, die einen strafrechtlich relevanten Anfangsverdacht begründen, den staatlichen Strafverfolgungsbehörden angezeigt wurden“. Der zweite Gutachter Björn Gercke habe im Auftrag des Erzbistums die Staatsanwaltschaft „über sämtliche sich aus den 236 Aktenvorgängen ergebenden Sachverhalte in Kenntnis gesetzt“. (KNA, 3. März)
Staatsanwaltschaft ermittelt nicht
Die Staatsanwaltschaft Köln nimmt keine Ermittlungen gegen Kardinal Rainer Maria Woelki auf. Dafür habe sie keine „zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte“ festgestellt, sagte Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn dem Kölner „Domradio“. Mehrere Privatpersonen hatten den Erzbischof wegen Strafvereitelung angezeigt; die meisten hätten dem Erzbischof zur Last gelegt, das Missbrauchsgutachten der Münchner Kanzlei Westpfahl-Spilker-Wastl nicht zur Verfügung gestellt zu haben, so Willuhn. Das sei aber nicht der Fall; die Staatsanwaltschaft habe schon vor langer Zeit die Untersuchung erhalten. (KNA, 9. März)