Anzeige
Kritik am Urteil des Bundesverfassungsgericht zur Suizidbeihilfe kommt vom Landes-Caritasverband für Oldenburg. Die Entscheidung scheine dem Zeitgeist geschuldet, der den Grundsatz relativiere, dass über das Leben nicht verfügt werden darf, sagte der Ethik-Experte des Verbands, Stefan Kliesch. Nach dem Urteil stelle sich die Frage, „ob aus Gründen der Selbstbestimmung die Gesellschaft Vereine zur Suizidassistenz quasi vorhalten muss“. Hier seien Regelungen durch die Politik notwendig.
Aus Sicht der Caritas sei die Suizidassistenz als eine „normale“ Handlung abzulehnen. Es dürfe kein sozialer Druck zur Selbsttötung entstehen, so Kliesch. „Das würde zuallererst die Schwächsten der Gesellschaft treffen.“
Experte befürchtet auch Druck auf Ärzte
Der Ethik-Experte warnte auch vor einem Druck auf Ärzte. Sie müssten angemessen geschützt werden. Suizidassistenz sei ihrem Selbstverständnis nach nicht ihre Aufgabe.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch den Paragrafen 217 des Strafgesetzbuchs für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Aus der Verfassung leite sich ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben ab. Damit sei die Freiheit eingeschlossen, auch die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen.
Haben Sie Suizidgedanken? Hier gibt es Hilfe
Menschen mit Suizidgedanken können sich an die Telefonseelsorge wenden. Sie ist unter den Rufnummern 0800 / 111 0 111 und 0800 / 111 0 222 sowie 116 123 täglich rund um die Uhr erreichbar. Sie berät kostenfrei und anonym. Der Anruf findet sich weder auf der Telefonrechnung noch in der Übersicht der Telefonverbindungen wieder. Es gibt auch eine E-Mail-Beratung. Der Mailverkehr läuft über die Internetseite der Telefonseelsorge und ist daher nicht in Ihren digitalen Postfächern zu finden. Hier geht es zur Telefonseelsorge.