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In der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) treffen sich die katholischen deutschen Bischöfe. Sie berät, koordiniert und fördert gemeinsame pastorale Aufgaben aller 27 Bistümer. Der Vollversammlung der DBK gehören alle aktiven Diözesan- und Weihbischöfe an, zudem Diözesan-Administratoren, die ein Bistum während einer Vakanz des Bischofsstuhls verwalten.
Vollversammlung
Oberstes Organ der DBK ist die Vollversammlung. Sie tagt im Frühjahr an wechselnden Orten, im Herbst immer in Fulda, wo Bonifatius begraben liegt, der als „Apostel der Deutschen“ gilt. Sie entscheidet laut Statut meist mit Zwei-Drittel-Mehrheit, aber bemüht sich in der Praxis oft um Einstimmigkeit.
Da sie mit abstimmen, halten sich Diözesanbischöfe in der Regel an Beschlüsse der DBK. Diese sind aber nicht bindend, sondern sind „Empfehlungen an die im eigenen Namen handelnden Diözesanbischöfe“, denen kirchenrechtlich nur der Vatikan „hineinregieren“ kann. Selbst Beschlüsse wie etwa die Richtlinien zum Umgang mit Fällen sexueller Gewalt, die sinnvollerweise bundesweit einheitlich sind, muss jeder Ortsbischof in Kraft setzen, ehe sie in seinem Bistum gelten.
Vorsitzender
Der Vorsitzende vertritt die DBK nach außen, kann den Bischöfen aber keine Weisungen geben. Vorsitzender kann nur ein Diözesanbischof werden. Wählen dürfen allerdings alle Mitglieder der Vollversammlung, sodass etwa zwei Drittel der Wähler Weihbischöfe sind. Der Vorsitzende wird geheim mit Zwei-Drittel-Mehrheit auf sechs Jahre gewählt, er kann einmal im Amt bestätigt werden. Nach zwei Wahlgängen genügt die einfache Mehrheit.
Ständiger Rat
Dem Ständigen Rat der DBK gehören nur die Diözesanbischöfe an, Weihbischöfe können sie vertreten. Der Rat tagt an etwa sechs einzelnen Tagen im Jahr, koordiniert die laufende Arbeit, kann aber auch dringende Beschlüsse fassen.
Kommissionen
Die DBK hat Kommissionen für die laufende Arbeit eingerichtet. Dazu zählen etwa Kommissionen für Fragen des Glaubens, der Ökumene, der Pastoral, der Liturgie, der Familie und der Caritas, eine Jugend-, eine Schul-, eine Medien- und eine Sozialkommission sowie eine für geistliche Berufe.
Mehrere Kommissionen haben Unterkommissionen eingesetzt, vor allem die Weltkirche-Kommission. Dort bestehen Unterkommissionen zum Beispiel für Lateinamerika (Hilfswerk Adveniat), für Entwicklungsfragen (Hilfswerk Misereor) und für Ostmitteleuropa (Hilfswerk Renovabis).
Die Kommissionen beobachten das Geschehen in ihrem Fachgebiet, sie bereiten zudem Stellungnahmen vor, die die Vollversammlung beschließt. Stimmberechtigte Mitglieder der Kommissionen sind die Bischöfe, die jedoch externe Fachleute als Berater berufen, darunter zahlreiche Laien.
Sekretär
Der Sekretär der DBK leitet das Sekretariat in Bonn. Es arbeitet der Konferenz zu, bereitet Sitzungen vor und führt Beschlüsse durch. Organisatorisch ist das Sekretariat an die Kommissionen der DBK angelehnt.
Verband der Diözesen Deutschlands
Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) ist Rechtsträger der DBK und Körperschaft öffentlichen Rechts. VDD und DBK haben von Amts wegen denselben Vorsitzenden. Der VDD verwaltet den Haushalt für überdiözesane Gemeinschaftsaufgaben. Fast jeder zweite Euro wird im Bereich Weltkirche / Mission ausgegeben. Auch Einrichtungen der DBK erhalten ihre benötigten Gelder vom VDD. Zudem hält er Beteiligungen an Unternehmen.
Weitere Einrichtungen
Im Auftrag der DBK vertritt das „Katholische Büro Berlin“ die Kirche bei den Institutionen der Bundespolitik. Ähnliche Büros arbeiten in den Landeshauptstädten für die jeweiligen Bistümer. Bayerns Bischöfe kommen nicht nur in der DBK, sondern auch in der „Freisinger Bischofskonferenz“ zusammen, um sich abzustimmen. Kontakte zu den Laien pflegt die DBK vor allem mit dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken.