Seelsorgende sollen entlastet werden

Bistum Münster führt Verwaltungsleitungen für Pastorale Räume ein

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Im NRW-Teil des Bistums Münster soll es künftig in jedem Pastoralen Raum eine Verwaltungsleitung geben. Kernaufgabe wird es sein, die Pfarrer und weitere Leitungen der Pfarreien von Verwaltungsaufgaben zu entlasten.

Hierüber haben Generalvikar Klaus Winterkamp und Petra Kintrup, Gruppenleiterin aus der Abteilung Kirchengemeinden im Bischöflichen Generalvikariat, in Videokonferenzen die Pfarrer, die Leitungen der Zentralrendanturen sowie die Verwaltungsleitungen, Verwaltungsreferentinnen und -referenten im Bistum Münster informiert. Dies berichtet die Bischöfliche Pressestelle.

45 Pastorale Räume ab 2024

Am 1. Januar 2024 werden im Bistum Münster 45 Pastorale Räume kirchenrechtlich errichtet. Spätestens ab 2026 soll es Leitungsteams in den Pastoralen Räumen geben. Ab dann soll dann nach und nach auch der Einsatz der Verwaltungsleitungen auf Ebene des Pastoralen Raumes erfolgen.

Generalvikar Winterkamp erinnerte noch einmal an die Gründe für diesen Neuaufstellungsprozess im Bistum. Dazu zählt insbesondere, dass die Zahl der Seelsorgerinnen und Seelsorger in allen pastoralen Berufsgruppen in den kommenden Jahren spürbar zurückgehen werde.

Tests mit Verwaltungsleitungen sehr positiv

Um zu schauen, ob und wie die Seelsorgerinnen und Seelsorger von Verwaltungsaufgaben entlastet werden können, seien bereits in drei Pfarreien in Herten und Münster modellhaft Verwaltungsleitungen eingeführt worden. Die Erfahrungen seien sehr positiv. Zudem gebe es im Bistum aktuell 114 Verwaltungsreferentinnen und -referenten, die in den Pfarreien erste Ansprechpersonen für Verwaltungsfragen seien und die ehrenamtlichen Kirchenvorstände in ihrer Arbeit unterstützten.

Leitung und Struktur der Verwaltung müsse sich an den Bedürfnissen der Pfarreien orientieren, betonte Petra Kintrup. Zu den Hauptaufgaben der Verwaltungsleitungen gehörten das Wahrnehmen von Personalverantwortung, Qualitätsmanagement und IT -Verantwortung sowie das Finanz- und Gebäudemanagement. „Das reicht von der Personalführung, über die Digitalisierung und die Finanzwirtschaft bis zur Umsetzung des Immobilien- oder Klimaschutzkonzeptes für die Pfarreien“, sagte sie.

Verwaltungsreferenten bleiben auf Pfarrei-Ebene erhalten

Neben der Entlastung der hauptamtlichen Seelsorgerinnen und Seelsorger von Personalverantwortung und Verwaltungstätigkeiten, gehe es etwa auch darum, Menschen, die sich freiwillig und ehrenamtlich in der Kirche engagierten, zu unterstützen. Auch sollten Digitalisierung, Projektmanagement und Prozessüberwachung professionalisiert werden. Finanziert werden die Verwaltungsleitungen zu 100 Prozent vom Bistum, Anstellungsträger werden die neuen Kirchengemeindeverbände, die auf Ebene der Kreise in den Grenzen der Kreisdekanate im Zuge der Strukturveränderungen errichtet werden sollen. Bis 2030 soll es in jedem Pastoralen Raum eine Verwaltungsleitung geben. Die Verwaltungsleitung ist Teil des Leitungsteams im Pastoralen Raum.

Bestehen bleiben Funktionen und Aufgaben der Verwaltungsreferentinnen und -referenten, die weiterhin auf Ebene der Pfarrei eingesetzt werden. Anstellungsträger wird zukünftig der neue Kirchengemeindeverband auf Kreisebene in den Grenzen der Kreisdekanate sein. Vorgesetzte Person der Verwaltungsreferentinnen und -referenten wird zukünftig die Verwaltungsleitung sein.

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