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Der Kirchensteuerrat hat den Etat für 2024 beschlossen. Die Zukunft aber bringt große Unsicherheit, Sparen bleibt angesagt. Mit dem Diözesanrat wurden zudem Verwaltungsreform, Pastorale Räume und Mitarbeitenden-Gewinnung diskutiert.
Der Kirchensteuerrat des Bistums Münster hat den Haushaltsplan 2024 für den nordrhein-westfälischen Teil des Bistums beschlossen. Nach Informationen der Bischöflichen Pressestelle geht das Bistum 2024 für den NRW-Teil von Erträgen von 742,9 Millionen Euro aus. Die Gesamtaufwendungen sind mit 774,4 Millionen Euro kalkuliert. Hieraus ergibt sich ein planerisches Defizit von 31,5 Millionen Euro. Dieses soll aus der Ausgleichsrücklage finanziert werden.
Bereits am Vortag hatte Markus Isfort, Leiter der Gruppe Bistumshaushalt und Kirchensteuerverwaltung, den Haushaltsplan auf einer gemeinsamen Sitzung von Kirchensteuerrat und Diözesanrat vorgestellt. Mit Blick auf die derzeitige Finanzsituation sagte Isfort, dass diese noch „sehr solide“ sei. Im Blick auf die Zukunft herrsche aber eine große Unsicherheit.
Finanzdirektor Ulrich Hörsting erläuterte, dass die Hauptgründe für das erwartete Defizit die hohe Inflation und damit steigende Ausgaben sowie zurückgehende Katholikenzahlen seien: „Die Haushaltsdefizite sollen durch Einsparungen im Personal- und Sachkostenbereich ausgeglichen werden.“
Sparziel 2025 kann erreicht werden
Frank Vormweg, Leiter der Hauptabteilung Zentrale Aufgaben in der Bistumsverwaltung, ergänzte, dass das Bistum daher bereits 2020 einen Sparprozess angestoßen habe. Dieser habe das Ziel, für das Jahr 2025 strukturelle Einsparungen von 32,7 Millionen Euro im Vergleich zum Haushaltsplan 2020 zu erzielen. Dieses Ziel werde voraussichtlich erreicht werden, gleichzeitig sorgten Sonderbelastungen in Höhe von rund 20 Millionen Euro für zusätzliche Belastungen. Hierbei werde insbesondere in Bildungshäuser und Jugendbildungseinrichtungen investiert.
Notwendig sei, so betonte Vormweg, „Posterioritäten in der Finanzierung von Leistungen auf Pfarrei- und Bistumsebene festzulegen.“ Und Ulrich Hörsting unterstrich dies, indem er sagte, dass das Sparen nicht mit dem Jahr 2025 aufhören werde: „Nach 2025 werden wir zu deutlich höheren Einsparungen gezwungen sein.“
233 Millionen Euro für Kirchengemeinden
Bei den Erträgen im Haushaltsplan des Bistums ist die Kirchensteuer mit kalkulierten 467,4 Millionen Euro (63 Prozent) mit Abstand der größte Posten. Der Haushaltsplan geht für 2024 von einem Rückgang der Erträge aus der Kirchensteuer von rund 21 Millionen Euro im Vergleich zum Haushaltsplan-Ansatz für 2023 aus. Zu den Erträgen aus der Kirchensteuer hinzu kommen vor allem Zuwendungen und allgemeine Umlagen für Schulen, Kirchengemeinden, im sozialen Bereich, in Bildung und Kunst.
Der mit Abstand größte Anteil der Aufwendungen im Haushaltsplan des Bistums sind mit rund 233 Millionen Euro diejenigen für die Kirchengemeinden. Allein die Kindertageseinrichtungen finanziert das Bistum mit rund 36,9 Millionen Euro. Der zweitgrößte Aufwendungsbereich sind die katholischen Schulen mit 44,3 Millionen Euro.
Die Aufwendungen für „Soziales“ (etwa Diözesan- und Ortscaritas) belaufen sich auf 41,6 Millionen Euro, für die Verwaltung auf 29,7 Millionen Euro und für Bildung und Kunst auf 30,2 Millionen Euro. Die Personalaufwendungen liegen den Angaben zufolge 2024 voraussichtlich bei rund 242,7 Millionen Euro.
Koordinierungsteams für Pastorale Räume
Ein weiteres Thema der Sitzung war der Prozess zur Entwicklung pastoraler Strukturen. Am 1. Januar 2024 werden 45 Pastorale Räume offiziell errichtet werden. Die Gremien beschlossen, dass im NRW-Bistumsteil „Koordinatoren“ und „Koordinierungsteams“, im oldenburgischen „Prozessleiter“ und „Prozessgruppen“ eingesetzt werden. Die Teams haben keine Leitungsfunktion, sie sollen vielmehr Kommunikation und Organisation steuern, Zusammenarbeit koordinieren und die Bildung des Leitungsteams für den Pastoralen Raum vorbereiten.
Spätestens bis Ende 2025 muss den Angaben zufolge der Bistumsleitung vorgeschlagen werden, wer zum Leitungsteam des Pastoralen Raums gehören soll. Mit dessen Ernennung endet die Arbeit des Koordinierungsteams.
Verändern werden sich auch Struktur und Arbeitsweise der Bistumsverwaltung, des Bischöflichen Generalvikariates. Vormweg erläuterte, es solle stärker von den Leistungsempfängern her gedacht werden, also vornehmlich von den Gemeinden und Einrichtungen her. Leitend sei zudem: „So wenig Aufsicht wie möglich und so viel Aufsicht wie notwendig.“ Noch in diesem Jahr soll eine entsprechende Organisationsstruktur festgelegt werden.
Imagekampagne wird zunächst abgelehnt
Vorgestellt und diskutiert wurden auf der gemeinsamen Sitzung zudem Überlegungen, wie das Bistum Münster in den kommenden Jahren dem Fachkräftemangel in vielen Berufen begegnen und sich als attraktiver Arbeitgeber zeigen möchte. Dabei sollen vor allem Kindertagesstätten und Mitarbeitende für den IT-Bereich angesprochen werden.
Die Mitglieder von Diözesanrat und Kirchensteuerrat diskutierten intensiv einen ersten Entwurf zu Gestaltung einer weiteren Kampagne, nachdem 2019 bereits eine PR-Aktion für die Mitarbeit im Bistum geworben hatte. Bei der neuen Kampagne solle es darum gehen, Einrichtungen vor Ort Material und Digitalmodule zur Verfügung zu stellen.
Der vorgestellte Entwurf geht davon aus, dass das Image der katholischen Kirche dadurch nicht verbessert werden kann. Wichtig sei es, Wertschätzung durch den Arbeitgeber Kirche zu thematisieren. Eine Kampagne zur Gewinnung von Fachkräften begrüßten die Rätemitglieder im Grundsatz, schickten die konkreten Entwürfe jedoch in eine neue Runde.