Diözese will Empfehlungen und Beschlüssen des Synodalen Wegs folgen

Bistum Münster: Diözesanrat erhält Aufgaben eines Synodalen Rats

  • Das Bistum Münster verlegt wesentliche Entscheidungsprozesse in einen Synodalen Rat beziehungsweise in den Diözesanrat.
  • Damit folgt die Diözese Beschlüssen und Empfehlungen des bundesweiten Reformdialogs Synodaler Weg.
  • Auch für den Kirchensteuerrat sind Änderungen vorgesehen.

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Das Bistum Münster verlegt wesentliche Entscheidungsprozesse in einen Synodalen Rat beziehungsweise in den Diözesanrat. Damit folgt die Diözese Beschlüssen und Empfehlungen des bundesweiten Reformdialogs Synodaler Weg, wie bei der Sitzung des Diözesanrats in der Akademie Franz-Hitze-Haus in Münster deutlich wurde.

Der in Münster lebende Theologieprofessor Thomas Söding, der Vizepräsident des Synodalen Wegs war, stellte vor, wie der Diözesanrat von einem Mitwirkungs- zu einem Entscheidungsgremium werden soll: „Die Mitwirkung bezieht sich auf pastorale Planungs- und Zukunftsperspektiven, weichenstellende Finanzentscheidungen sowie zentrale Veränderungen bei der Personalplanung und Personalentwicklung.“

Diözesanrat soll Namen behalten

Vieles, was für einen Synodalen Rat vorgesehen ist, sei im Diözesanrat bereits verankert. „Da Rom einem Synodalen Rat skeptisch gegenübersteht, schlagen wir vor, bei der Bezeichnung Diözesanrat zu bleiben und das Gremium entsprechend weiterzuentwickeln“, so Söding im Namen der Arbeitsgruppe, die Vorarbeiten für eine Zusammensetzung und Aufgabenbeschreibung des Synodalen Rats im Bistum erarbeitet.

Der Arbeitsgruppe gehören neben Söding Conny Graßhoff, Matthias Kaiser, Brigitte Lehmann, Lisa Rotert und Martin Schroer an. Bereits zuvor hatten Bischof Felix Genn und Generalvikar Klaus Winterkamp die Einrichtung eines Synodalen Rats begrüßt.

„Bischof behält Leitung – so wie Rom will“

Im Synodalen Rat beziehungsweise im Diözesanrat behält der Bischof die Leitungskompetenz. Diese werde nicht aufgehoben; sie sei zudem im Kirchenrecht festgeschrieben, erklärte Söding. Er erwähnte in dem Zusammenhang einen Brief dreier römischer Kurienkardinäle, die sich am 16. Januar kritisch zu Synodalen Räten geäußert hatten.

„Der Brief aus Rom stellt nicht in Frage, dass es synodale Beratungs- und Entscheidungsstrukturen gibt“, erläuterte Söding. Das Schreiben schließe lediglich aus, „dass sich ein Synodaler Rat über den Bischof stellen kann. Das wird in der Ordnung von Münster gewährleistet sein.“

Der Diözesanrat soll ein erweitertes Konfliktmanagement erhalten für Fälle, in denen Bischof und Gremium uneinig sind. Das Schlichtungs- und Konsensverfahren soll entsprechend ausgearbeitet werden.

Kirchensteuerrat soll Finanzausschuss werden


Schon zuvor hatten Bischof Felix Genn (Mitte) und Generalvikar Klaus Winterkamp (rechts) die Einrichtung eines Synodalen Rats begrüßt. | Foto: Johannes Bernard.

Eine wesentliche Änderung ist in der Finanzplanung vorgesehen: Nach Vorschlägen der Arbeitsgruppe wird der Kirchensteuerrat zum Finanzausschuss und vom Synodalen Rat gewählt.

Die bisherigen Mitglieder des Kirchensteuerrats sind Kirchenvorstandsmitglieder und wurden in den jeweiligen Kreisdekanaten gewählt. Eine Vorauswahl soll im jeweiligen Kreisdekanat erfolgen. Die Kandidierenden werden dann durch den Synodalen Rat in den Finanzausschuss gewählt.

Konkrete Vorschläge, wie der Synodale Rat aussehen wird, berät der Diözesanrat am 3. November. Bis dahin sollen die verschiedenen Räte und Gremien im Bistum weiter Wünsche äußern können, wie die Zusammenarbeit in einem Entscheidungsgremium gestärkt werden kann.

Stand der Pastoralen Räume

Der Geschäftsführer des Prozesses zur Entwicklung pastoraler Strukturen, Daniel Gewand, informierte den Diözesanrat über den Stand der neuen Pastoralen Räume, die das Bistum zum 1. Januar errichten will.

Bei der Bildung der jeweils rechtlich nötigen Körperschaften öffentlichen Rechts wird es Gewand zufolge aber zu Verzögerungen kommen. Die Pastoralen Räume sollen im Zentrum eines „Tags der freiwillig Engagierten“ am 31. August 2024 stehen.

Neues Vermögensverwaltungsgesetz kommt später

Auch der Zeitplan für ein neues kirchliches Ver­mögens­ver­waltungs­ge­setz in Nordrhein-Westfalen ändert sich. Die Gesetzesänderung, an der die Diözesen Köln, Essen, Aachen, Müns­ter und Pader­born gearbeitet haben, kommt womöglich erst 2024: „Die Entwürfe liegen dem Parlament vor. Jetzt ist die Politik gefragt“, informierte Generalvikar Winterkamp.

Zur Finanzsituation sagte der Finanzchef für den nordrhein-westfälischen Bistumsteil, Ulrich Hörsting: „Die hohen Kirchenaustrittszahlen sowie die gestiegenen Sach- und Personalkosten stellen uns vor Herausforderungen. Der eingeschlagene Sparkurs muss eingehalten werden.“

Steigende Sach- und Personalkosten

Im Haushaltsjahr 2022 hatte es noch einen deutlichen Überschuss gegeben, sodass ein zweistelliger Millionenbetrag in die allgemeine Rücklage überführt wurde. „Aber schon für die ersten Monate 2023 rechnen wir mit Fehlbeträgen, die sich 2024 erhöhen werden“, sagte Hörsting.

In den Haushaltsplan eingearbeitet werden müssten die Tarifabschlüsse für die Kirchenangestellten, die sich in der Regel an den Abschlüssen im Öffentlichen Dienst orientieren. Hinzu kämen erhöhte Zuweisungen an den Verband der Diözesen Deutschlands, „die sich aus der instabilen finanziellen Lage anderer Bistümer ergeben“, so der Finanzchef.

Bischof Genn lehnt Beihilfe zum Suizid ab

Den Blick auf die politische Debatte über die Beihilfe zum Suizid richtete Bischof Genn. Eine gesetzliche Regelung, die durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts nötig wurde, soll noch in diesem Jahr kommen.

„Das freiwillige Lebensende darf nicht zum Normalfall werden. Sonst wäre das Gegenteil von Selbstbestimmung erreicht“, sagte Genn. Die Kirche lehne die Beihilfe zum Suizid und den ärztlich assistierten Suizid ab, weil sie das Leben bis zu seinem Ende hin schütze.

„Gewissensentscheidung“ erwartet

Diese Haltung der Kirche hat der Bischof den Bundestagsabgeordneten aus dem Bistum brieflich mitgeteilt: „Ich erwarte in dieser Frage bei den Abstimmungen eine Gewissensentscheidung der Abgeordneten.“

Mit Blick auf sexualisierter Gewalt sicherte der Diözesanrat der neuen Unabhängigen Aufarbeitungskommission im Bistum per einstimmigem Votum ungeteilte Unterstützung zu.

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