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Der Vatikan hat den deutschen Bischöfen in päpstlichem Auftrag verboten, einen Synodalen Rat einzurichten. Bischof Georg Bätzing erklärte, nun noch intensiver über Synodalität beraten zu wollen. Der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller hält die römische Entscheidung für endgültig.
Der Vatikan hat den deutschen Bischöfen und dem Synodalen Weg untersagt, einen Synodalen Rat einzurichten. Ein solches Gremium ist Gegenstand der Beratungen der Synodalversammlung und soll von einem Synodalen Ausschuss als aus dem Reformprojekt hervorgehende, überdiözesane, ständige Einrichtung von Bischöfen und Laien vorbereitet werden.
In einem von Papst Franziskus angeordneten Schreiben aus Rom an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, wird nun betont, ein Synodaler Rat stelle sich über die Bischofskonferenz und scheine „diese faktisch zu ersetzen“. Es stellt fest, „dass weder der Synodale Weg noch ein von ihm eingesetztes Organ noch eine Bischofskonferenz die Kompetenz haben, den ‚Synodalen Rat‘ auf nationaler, diözesaner oder pfarrlicher Ebene einzurichten“. Überdies äußert das Dokument die Sorge, die Autorität des Bischofsamtes könnte durch ein solches Gremium in Frage gestellt werden.
Bätzing bleibt bei Plänen für Synodalen Ausschuss
Bätzing betonte heute in einer Stellungnahme nach der Sitzung aller Diözesanbischöfe im Ständigen Rat, dennoch „den Beschluss der Synodalversammlung zum Synodalen Ausschuss umzusetzen und die Beratungen aufzunehmen“. Anders als der Vatikan erlebe er „synodale Beratung geradezu als eine Stärkung des Amtes“.
Auch „ein großer Teil“ des Ständigen Rates wolle die Einrichtung eines Synodalen Ausschusses. Das jetzige Dokument aus Rom werde zur Folge haben, dass noch intensiver über die Formen und Möglichkeiten von Synodalität beraten werde.
Fünf deutsche Bischöfe hatten gefragt
Die Bischofskonferenz veröffentlichte das am 20. Januar eingegangene vatikanische Dokument nach der heutigen Sitzung des Ständigen Rates. Unterzeichnet haben es Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin sowie die Kardinäle Luis Francisco Ladaria Ferrer (Dikasterium für die Glaubenslehre) und Marc Ouellet (Diaksterium für die Bischöfe). Alle drei Vatikanvertreter hatten auch an einem ausführlichen Gespräch der deutschen Bischöfe während ihres Ad-Limina-Besuchs im November 2022 in Rom teilgenommen. Dort hatten sie zunächst ein Moratorium für das Reformprojekt gefordert, was die deutschen Bischöfe jedoch ablehnten. In ihren später veröffentlichten Stellungnahmen sparten die Kurienkardinäle nicht mit grundsätzlicher Kritik am Synodalen Weg.
Das jetzige Schreiben versteht sich als Antwort auf eine Anfrage von Kardinal Rainer Maria Woelki (Köln), Gregor Maria Hanke (Eichstätt), Bertram Meier (Augsburg), Stefan Oster (Passau) und Rudolf Voderholzer (Regensburg). Sie alle gelten als Skeptiker oder Gegner des Synodalen Wegs. Wie aus dem Vatikan-Schreiben hervorgeht, hatten sie Ende Dezember in Rom Auskunft darüber erbeten, ob sie an einem Synodalen Ausschuss teilnehmen müssen, weil die Synodalversammlung dies so beschlossen hat.
Die Pläne des Synodalen Wegs
Der Synodale Ausschuss soll nach dem Willen der Synodalversammlung aus den 27 Diözesanbischöfen, 27 bereits ernannten Mitgliedern des Zentralkomitees der deutschen Katholiken und 20 weiteren, von der Synodalversammlung noch zu wählenden Mitgliedern bestehen und mit denselben Rechten ausgestattet sein wie die Synodalversammlung.
Einen anvisierten Synodalen Rat allerdings versteht der Vatikan laut seinem neuen Schreiben als verbotene „neue Leitungsstruktur“ der Kirche. Entsprechend seien die Bischöfe nicht verpflichtet, sich daran zu beteiligen – und auch nicht an einem vorbereitenden Synodalen Ausschuss.
Schüller: Päpstliche Entscheidung, daher endgültig
Bischof Bätzing betonte, auch der Ständige Rat sei davon ausgegangen, dass es keine verpflichtende Teilnahme von Bischöfen am Synodalen Ausschuss geben könne. Auch ein Synodaler Rat werde nicht über der Bischofskonferenz stehen oder die „Autorität der einzelnen Bischöfe aushebeln“, sondern sich innerhalb des geltenden Kirchenrechts bewegen.
Für den Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller ist das „Stoppschild“ aus Rom endgültig. Der Text sei „von Papst Franziskus in 'forma specifica' angenommen“, schreibt Schüller am Abend auf Facebook. Damit sei das Dokument „eine päpstliche Entscheidung und von daher rechtlich nicht mehr anfechtbar“.
UPDATE: Reaktion Schüller | 23.01.23, 21:20 - mn