Themenwoche "Kinderarmut von nebenan" (3)

Caritas-Expertin: Wie die Kindergrundsicherung wirklich helfen könnte

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Kinderarmut ist erschreckend und beschämend für ein verhältnismäßig reiches Land wie Deutschland. Deshalb kümmert sich "Kirche-und-Leben.de" in einer Themenwoche darum. 2025 kommt die Kindergrundsicherung. Ob sie tatsächlich die Not eindämmen wird, hängt davon ab, welche Leistungen einfließen. Caritas-Sozialexpertin Stefanie Tegeler aus Münster bezieht Stellung.

"Armutsbetroffene Kinder werden schon früh ihrer Chancen beraubt. Deshalb muss unter allen Umständen dafür gesorgt sein, dass ihre Bedarfe gedeckt werden“, sagt Stefanie Tegeler. Die Politikwissenschaftlerin leitet das Referat Soziale Arbeit der Caritas im Bistum Müns­ter und erwartet von der für 2025 geplanten Kindergrundsicherung, dass kein Kind mit dem Eindruck aufwachsen muss: Ich gehöre nicht dazu, weil ich arm bin.

Über die Finanzierung der Kindergrundsicherung wird derzeit gestritten, das Bundesfinanz- und das Familienministerium haben ganz unterschiedliche Summen vorgeschlagen: 2 Milliarden gegen 12 Milliarden Euro. Wieviel Geld in den Topf kommt und dann auf die Anspruchsberechtigten und die Verwaltung der Hilfen aufgeteilt werden kann, das ist für Tegeler die falsche Frage. Die richtige Frage wäre: „Was brauchen Kinder, um gut heranzuwachsen?“ Dafür müsse dann das Geld entsprechend zur Verfügung stehen.

Diese Unterstützung gibt es

Eltern, die Bürgergeld beziehen, erhalten derzeit für Kinder unter sechs Jahren monatlich einen Regelsatz von 318 Euro, zwischen sechs und 13 Jahren 348 Euro, von 14 bis 17 Jahren 420 Euro. Davon müssen alle Kosten für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Strom und die persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens bestritten werden.

Unabhängig von der Einkommenssituation der Eltern gibt es für alle Kinder 250 Euro Kindergeld. Geringverdiener erhalten zusätzlich einen weiteren Kinderzuschlag von maximal 250 Euro, außerdem je nach Antrag Zuschüsse für Schule und Freizeit aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Wohngeldbezieher können 15 Quadratmeter Fläche pro Kind geltend machen.

Ungleiche Perspektiven

Stefanie Tegeler leitet das Referat Soziale Arbeit der Caritas im Bistum Münster. | Foto: Juliane Büker (Caritas im Bistum Münster)
Stefanie Tegeler leitet das Referat Soziale Arbeit der Caritas im Bistum Münster. | Foto: Juliane Büker (Caritas im Bistum Münster)

25,9 Prozent der unter 18-Jährigen in NRW leben an der Armutsgrenze, das sind rund 850.000 Kinder und Jugendliche. „Es kann nicht sein, dass Kinder aufgrund ihrer ökonomischen Herkunft von Anfang an weniger Perspektiven bekommen – vom Kinderturnen über Nachhilfeunterricht bis hin zu Geburtstagseinladungen“, meint Tegeler.

An den Eltern liege das nicht. Denn Untersuchungen zeigten, dass Familien einen gleich hohen Prozentsatz ihres Einkommens für ihre Kinder ausgäben. Bei den einen reicht es für einen guten Start ins Leben, bei den anderen nicht.

Was sich ändern muss

Von der Kindergrundsicherung erhofft die Caritas-Expertin sich eine klarere Zuweisung der Unterstützungsleistungen: „Anspruchsberechtigt für alle Leistungen sind aktuell die Eltern. Das muss sich ändern“, findet Tegeler. „Denn wenn die Anspruchsberechtigung für den Zusatzbetrag beim Kind selbst liegt und von den Eltern nur treuhänderisch verwaltet wird, wird dieser Betrag hoffentlich nicht mehr auf das Eltern-Einkommen angerechnet und führt nicht zu Abzügen bei Sozialleistungen. Wenn dann noch Antragswege vereinfacht und Ansprüche für Kinder automatisch geprüft werden, kann die Kindergrundsicherung einen wichtigen Beitrag zur Beseitigung von Kinderarmut leisten.“

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