Arbeitsrechtler hält Kritik zum Teil für unbegründet

Experte Reichold: Kirchliche Arbeitsrechts-Reform ist 180-Grad-Wende

  • Der Tübinger Arbeitsrechtler Hermann Reichold lobt das neue Arbeitsrecht der katholischen Kirche.
  • Es handele sich um eine 180-Grad-Wende im Bereich der Diskriminierungen, sagte er.
  • Kritik zum Beispiel der katholischen Queer-Community hält er zum Teil für unbegründet.

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Der Tübinger Arbeitsrechtler Hermann Reichold lobt das neue Arbeitsrecht der katholischen Kirche. Es handele sich um eine 180-Grad-Wende im Bereich der Diskriminierungen, sagte er dem Internetportal "katholisch.de".

Zur Kritik der katholischen Queer-Community, die Regeln gingen nicht weit genug, sagte Reichold, die neue Grundordnung für Beschäftigte von Kirche und Caritas enthalte ein klares Bekenntnis zum Diskriminierungsverbot des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, von dem auch das Geschlecht, die sexuelle Orientierung und Lebensformen erfasst seien. Damit gelte eins zu eins das, was auch im weltlichen Arbeitsrecht gilt.

"Regelungen wie in anderen Tendenzbetrieben"

Auch die Regelungen zu einer Kündigung wegen kirchenfeindlicher Betätigung verteidigte der an der Universität Tübingen lehrende Professor. Damit unterscheide sich die Kirche nicht wesentlich von Maßstäben, die in anderen Tendenzbetrieben wie etwa Presseverlagen gelten. "Tendenzbetriebe müssen in der Öffentlichkeit glaubwürdig für ihre Position einstehen können, und deshalb dürfen sie ihre Beschäftigten auch auf entsprechende Loyalität verpflichten."

"Unschärfen" sieht Reichold mit Blick auf den Tatbestand der "Propagierung von Abtreibung" als Grund für Sanktionen. "Ich bin aber überzeugt davon, dass das bloße Äußern strittiger Meinungen noch keine Propagierung im Sinne der Norm sein kann."

Reichold leitet Arbeitsrechts-Arbeitsstelle

Es komme auch auf die Öffentlichkeit und den Ton der Äußerung an. "Ich gehe davon aus, dass die Grundordnung nicht das Ziel hat, innerkirchliche Debatten zu sanktionieren, was sich auch in der Auslegung niederschlagen muss."

Reichold leitet die Tübinger Forschungsstelle für kirchliches Arbeitsrecht. Die deutschen Bischöfe hatten kürzlich eine Reform des katholischen Arbeitsrechts beschlossen. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass Menschen, die bei der Kirche arbeiten und in zweiter Ehe oder in einer homosexuellen Partnerschaft leben, nicht mehr mit einer Kündigung rechnen müssen.

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