Jens Ehebrecht-Zumsande bewertet die Reform der Grundordnung

#OutInChurch: Kein Ende der Willkür im katholischen Arbeitsrecht

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Die deutschen Bischöfe haben ein neues Arbeitsrecht beschlossen. Demnach müssen Mitarbeitende nicht mehr mit einer Kündigung rechnen, wenn sie in einer zweiten Ehe oder einer homosexuellen Partnerschaft leben. Dies war auch eine zentrale Forderung der Initiative #OutInChurch, bei der sich Mitarbeitende als queer geoutet hatten. Jens Ehebrecht-Zumsande ist Mitinitiator. Er arbeitet im Generalvikariat des Erzbistums Hamburg. Was sagt er zur Reform?

Wie bewertet #OutInChurch das reformierte katholische Arbeitsrecht?

Das ist bestenfalls ein Teilerfolg. Wir begrüßen, dass der Fokus sich weg bewegt von der persönlichen Lebensführung der einzelnen kirchlichen Mitarbeitenden hin zum katholischen Profil der Institution, für die sie arbeiten. Die Grundordnung orientiert sich aber weiter an einem binären Geschlechtermodell, wonach es nur Frauen und Männer gibt. Es bleibt daher offen, was mit Menschen geschieht, die sich damit nicht identifizieren können. Sie bleiben diskriminiert.

Jeder Diözesanbischof muss die Reform für sein Bistum in Kraft setzen. Was, wenn das nicht alle tun?

Eigentlich ist beinahe damit zu rechnen. Juristen erwarten aber, dass das vor staatlichen Arbeitsgerichten korrigiert würde. Auch ich kann mir auf Dauer kaum vorstellen, dass in einem deutschen Bistum etwas nicht erlaubt ist, was ein anderes Bistum zulässt.

„Kirchenfeindliches Verhalten“ bleibt ein Kündigungsgrund. Was stellen Sie sich darunter vor?

Das ist die große Frage. Was geschieht zum Beispiel mit Mitarbeitenden, die eine gleichgeschlechtliche Zivilehe schließen? Das ist eine öffentliche Handlung, die der Lehre der Kirche widerspricht. Wenn das erlaubt ist, müssten die Bischöfe das eigentlich ausdrücklich sagen. Das tun sie bisher nicht. Auch in unserer Initiative kommen schon Fragen auf: Ist es ein Problem, wenn ich öffentlich für Anliegen von #OutInChurch Position beziehe, die der geltenden Lehre widersprechen? Wenn ich mich zum Beispiel dafür einsetze, das katholische Priesteramt auch für nicht-männliche Personen zu öffnen? Auch die Segnung eines homosexuellen Paares durch Priester widerspräche noch der geltenden Lehre. In den Bestimmungen steht, was „kirchenfeindliches Verhalten“ sei, müsse „im Einzelfall durch Auslegung“ entschieden werden. Damit aber bleibt die Willkür der bisherigen Grundordnung bestehen – zumal, wenn die Regeln von Bistum zu Bistum unterschiedlich ausgelegt werden.

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